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Workshop für Landesbedienstete – Nonnemacher wirbt für Leichte Sprache in der Verwaltung

- Erschienen am 29.09.2022 - Presemitteilung 420/2021

„Leichte Sprache in der Verwaltung“ - unter diesem Motto führt das Sozialministerium heute eine Informationsveranstaltung zur Schulung und Sensibilisierung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch. Ziel ist die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention, die in Artikel 9 die Verpflichtung formuliert, systematisch Barrieren abzubauen. Hierzu gehören auch Maßnahmen, die sprachliche Barrieren senken und Informationen in verständlicher Sprache verbreiten.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher eröffnete die Veranstaltung mit einem Grußwort: „Viele Menschen können sich im Alltag gut verständigen, stoßen jedoch an ihre Grenzen, wenn es sich um schwierige Texte und abstrakte Sachverhalte handelt. Sie verstehen Behördenbriefe, Produktbeschreibungen oder Informationstexte nicht. Aber - nur wer versteht, was sie oder er tun soll, kann entsprechend handeln, und nur wer seine Rechte und Ansprüche kennt, kann diese auch wahrnehmen und einfordern. Das Nicht-Verstehen frustriert nicht nur, es macht auch Mehr-Arbeit für alle Beteiligten. Durch Leichte Sprache wird für viele Menschen die Möglichkeit geschaffen, Informationen ohne die Hilfe Dritter verstehen zu können. Gerade Verwaltungen sollen daher Leichte Sprache nutzen, um allen, die eine förmliche Behördensprache und juristische Fachsprache nicht verstehen, zu helfen.“

Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster: „Leichte Sprache hilft vielen Menschen. Menschen mit Lernschwierigkeiten, Lese- und Schreibschwäche oder Demenz. Auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen profitieren davon. Die genannten Personengruppen haben oft keine Chance, selbstbestimmt Informationen über Texte aufzunehmen. Sie sind deshalb aus der Gesellschaft ausgeschlossen, denn in vielen Bereichen des Lebens sind wir Menschen auf schriftliche Informationen und die Beherrschung der Schriftsprache angewiesen. Diejenigen, die Texte verfassen, gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass alle Menschen in der Lage sind, zumindest die Standardsprache zu verstehen und bedenken dabei nicht die Barrieren für andere. Insbesondere Behörden, Versicherungen und Banken erwarten darüber hinaus, dass ihre ‚Fachsprachen‘ verstanden werden. Leichte Sprache hilft, die ausgrenzende Sprachbarriere zu überwinden.“

Bundes- und Landeseinrichtungen in Deutschland sind verpflichtet, Informationen auch in einfacher Sprache anzubieten und so auch die Belange der Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.