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Afrikanische Schweinepest: 9 weitere Fälle bestätigt – Insgesamt jetzt 103 ASP-Fälle

Maßnahmen im Kampf gegen Tierseuche werden konse-quent umgesetzt – Einzäunung der „Weißen Zone“ kommt gut voran

- Erschienen am 28.10.2020 - Presemitteilung 539/2020

Das Land Brandenburg setzt alle notwendigen Maßnahmen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) weiter konsequent um. Das erklärte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher heute in Potsdam. Die Einzäunung der sogenannten „Weißen Zone“ sowie der Bau fester Zäune entlang Oder und Neiße kommen gut voran. Die Fallwildsuche wird in allen betroffenen Regionen unvermindert fortgesetzt.

Das Nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest (ASP) – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat heute bei 9 weiteren Wildschweinen den amtlichen ASP-Verdacht bestätigt. Diese Fälle stammen alle in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße. Damit gibt es jetzt insgesamt 103 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild im Land Brandenburg. 48 Tage nach dem ersten amtlich festgestellten ASP-Ausbruch ist damit die 100er-Marke überschritten.

Verbraucherschutzministerin Nonnemacher: „Den Anstieg der positiven Fälle haben wir erwartet. Die gute Nachricht: Bislang konzentrieren sich die Fundorte aller positiven Fälle auf zwei eingezäunte Kerngebiete. Uns ist es damit bisher erfolgreich gelungen, die Tierseuche auf ein begrenztes Gebiet nahe der polnischen Grenze einzugrenzen. Für eine Entwarnung ist es aber noch viel zu früh. Brandenburg wird weiter alle notwendigen Bekämpfungs- und Früherkennungsmaßnahmen weiter entschlossen umsetzen. Die Fallwildsuche und Beprobung im gesamten Land bleibt die zentrale Maßnahme zur Feststellung des tatsächlichen Seuchengeschehens. Parallel zum Bau der festen Zäune und zur Fallwildsuche wird jetzt ein Masterplan mit Maßnahmen zur Tilgung der Tierseuche erarbeitet.“

Nach der EU-Richtlinie 2002/60/EG zur Festlegung von besonderen Vorschriften für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest muss innerhalb von 90 Tagen nach dem ersten bestätigten ASP-Fall bei Wildschweinen ein schriftlicher Plan mit Maßnahmen zur Tilgung der Seuche der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Der sogenannte Tilgungsplan muss die langfristigen Maßnahmen zur Tilgung der Tierseuche in dem ausgewiesenen gefährdeten Gebiet und einer sich daran anschließenden Pufferzone enthalten.

Um die Ausbreitung der ASP ins Landesinnere zu verhindern, wird eine sogenannte „weiße Zone“ zunächst um das erste Kerngebiet eingerichtet. Bei der „weißen Zone“ handelt es sich um einen circa fünf Kilometer breiten Streifen, der das Kerngebiet wie ein Halbkreis auf dem Gebiet der Landkreise Oder-Spree (LOS) und Spree-Neiße (SPN) umschließt. Dieser Streifen wird mit zwei festen Zaun-Reihen – einem äußeren und einem inneren Zaun – gesichert.

Der Bau des äußeren Zauns hat vor drei Wochen begonnen. Der äußere Ring in LOS mit einer Länge von circa 22 Kilometer ist bis auf Durchlässe an Straßen fertiggestellt. In SPN sind von circa 33 Kilometern die ersten rund zehn Kilometer Zaun gezogen. Für den inneren Ring (circa 40 Kilometer Länge) wurde begonnen, Pfähle zu setzen. Nach der Fertigstellung der äußeren und inneren Zaunreihen wird mit der Entnahme der Wildschweinpopulation aus der weißen Zone begonnen.

Bis jetzt gibt es insgesamt 103 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild:

Fundort

Anzahl bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen
(Stand: 28. Oktober 2020)

Landkreis Spree-Neiße

13

Landkreis Oder-Spree

83

Landkreis Märkisch-Oderland

7

Land Brandenburg gesamt

103

 

Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild ist im Land Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden. Im Zuge der intensiven Fallwildsuche wurden am 18./19. September im Hotspot Dorchetal (Oder-Spree) vier Skelette gefunden, die nach epidemiologischen Untersuchungen schätzungsweise circa 8 bis 10 Wochen bereits am Fundort gelegen haben mussten. Damit muss der Seucheneinschleppungszeitpunkt nach bisherigen Erkenntnissen in der ersten Juli-Hälfte angenommen werden. Für das zweite Kerngebiet im Landkreis Märkisch-Oderland sind die epidemiologischen Untersuchungen noch im Gange.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Mehr Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/