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Private Haltung exotischer Tiere: Landestierschutzbeauftragter fordert gesetzliche Regelung

Studie zum Graupapagei zeigt: Vögel in Privathand werden viel zu selten artgerecht gehalten

- Erschienen am 28.08.2022 - Presemitteilung 355/2022

Der Wunsch, ein Haustier zu halten, ist gerade in der Corona-Pandemie stark gestiegen. Neben Hunden und Katzen liegen auch exotische Tiere sowie Zier- und Wildvögel, Amphibien und Reptilien bei Privathaltern im Trend. Im Rahmen des bundesweiten Forschungsprojektes „Haltung exotischer Tiere und Wildtiere in Privathand“ (kurz: EXOPET) hat Brandenburgs Landestierschutzbeauftragter Dr. Stefan Heidrich eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um exemplarisch am Graupapagei zu untersuchen, wie es um die artgerechte Haltung exotischer Tiere in Privathand steht. Die Studie wurde jetzt veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen: es gibt einen großen Handlungsbedarf.

Landestierschutzbeauftragter Dr. Stefan Heidrich erklärt dazu: „Umfragen unter Tierhalterinnen und Tierhaltern zeigen, dass der Kongo-Graupapagei nach Wellensittich und Nymphensittich die am dritthäufigsten in Privathand gehaltene Ziervogelart in Deutschland ist. Die aktuelle Studie verdeutlicht einmal mehr, dass die private Haltung von Graupapageien den hohen Haltungsansprüchen dieser vom Aussterben bedrohten exotischen Tierart nur selten vollumfänglich gerecht wird. So spielen verschiedene haltungsbedingte Erkrankungskomplexe nach wie vor eine große Rolle bei der Vorstellung von Graupapageien in Tierarztpraxen. Insbesondere dem Sozialverhalten der Papageien kommt bei der artgerechten Haltung eine große Bedeutung zu. Als soziale lebende Tiere müssen Graupapageien mindestens paarweise gehalten werden. Aber oftmals klären Händler potentielle Kunden nicht darüber auf. In Österreich und der Schweiz ist beispielsweise eine Einzelhaltung laut Tierschutzgesetz verboten. Solch eine gesetzliche Regelung gibt es in Deutschland leider noch nicht. Auch die artgerechte Größe der Käfige in Kombination mit entsprechenden Freiflugmöglichkeiten ist oftmals ein Problem.“

In Deutschland gibt es verschiedene Verordnungen und Gesetze, die den Tier- und Artenschutz im Allgemeinen regeln. Diese beinhalten jedoch im Gegensatz zu den anderen deutschsprachigen Ländern keine rechtsverbindlichen Regelungen für die Haltung von exotischen Tieren wie Papageien. Landestierschutzbeauftragter Dr. Heidrich kritisiert: „Wir haben in Deutschland keine rechtsverbindlichen Vorgaben für deren Haltung. Der Vollzug des Tierschutzes ist dadurch sehr erschwert. Das Ergebnis ist unnötiges Tierleid.“

Aus diesem Grund unterstützt auch der Tierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg Studien, die im Rahmen des EXOPET-Projektes durch die Universität Leipzig und Universität München erstellt werden. Hiermit sollen bereits mit hohem Aufwand und durch eine Vielzahl an Wissenschaftlern und Fachexperten erhobene Berichte und Daten zur Haltung von (exotischen) Haustieren aktualisiert, neu bewertet und Lösungswege aufgezeigt werden.

Da jedoch arge Defizite nicht nur bei der Haltung von Graupapageien bestehen, sondern auch bei den übrigen Haustieren, müssen aus Sicht des Tierschutzbeauftragten daher - u.a. analog der Regelungen anderer Länder, wie in Österreich und der Schweiz - dringend rechtlich verbindliche Mindestanforderungen für die tierschutzgerechte Haltung eingeführt werden. So legt zum Beispiel in der Schweiz die Tierschutzverordnung Haltungsparameter rechtsverbindlich fest. Die Haltungsanforderungen beziehen sich hier z. B. auf die Anzahl der gehaltenen Vögel (keine Einzelhaltung erlaubt) sowie auf die Mindestgrößen der Volieren. Zudem muss man in der Schweiz einen Sachkundenachweis für bewilligungspflichtige Großpapageien vorweisen.

Heidrich betont: „Die aktuelle wissenschaftliche Studie zeigt, dass ein akuter Handlungsbedarf für den Tierschutz besteht. Viele Millionen Haustiere benötigen unseren Schutz, der endlich durch gesetzliche Regelungen gestärkt werden muss. Zuständig ist hier der Bund.“

Die „Machbarkeitsstudie zum EXOPET-Projekt exemplarisch für die Spezies Psittacus erithacus“ wurde im Auftrag des Landestierschutzbeauftragten von Prof. Dr. Maria-E. Krautwald-Junghanns, Direktorin der Klinik für Vögel und Reptilien der Universität Leipzig, erstellt. Sie ist auf der Internetseite des Beauftragten zum Download eingestellt: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Machbarkeitsstudie_EXOPET_Graupapagei_LTSB-BB.pdf