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„Pflege vor Ort“: Bereits über 600 Projekte für Pflegebedürftige und Angehörige initiiert

87 Prozent aller pflegebedürftiger Menschen werden in Brandenburg zuhause gepflegt – bundesweit höchster Wert
Fachtag „Pflege vor Ort“ in Bad Saarow – Sozialministerin Non-nemacher: „Bedarf an Unterstützung für Ältere steigt“

- Erschienen am 28.05.2024 - Presemitteilung 095/2024

Die große Mehrheit der Menschen möchte im Falle einer Pflegebedürftigkeit lieber in ihrem Zuhause bleiben und dort von Angehörigen oder Pflegekräften versorgt werden. Brandenburg verfolgt seit vielen Jahren eine konsequente Politik zur Stärkung der häuslichen Pflege. Mit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ unterstützt die Landesregierung Kommunen, alterns- und pflegerechte Sozialräume zu gestalten und damit die Pflege in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Seit dem Programmstart in 2021 sind bereits mehr als 600 Projekte initiiert worden. Mit Erfolg: In Brandenburg werden 86,9 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen zuhause gepflegt; das ist der bundesweit höchste Wert.

Am heutigen Dienstag (28. Mai) fand in der „Caritas Bildungsstätte Bad Saarow“ (Oder-Spree) der diesjährige Fachtag „Pflege vor Ort“ mit über 120 Teilnehmenden statt. Die Veranstaltung der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ) diente dem Erfahrungsaustausch, es wurden Maßnahmen vorgestellt und über die weitere qualitative Ausgestaltung von „Pflege vor Ort“-Projekten diskutiert.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher sagte zur Eröffnung des Fachtages: „Die meisten Menschen möchten auch im Pflegefall in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus bleiben. Ich freue mich deshalb sehr, dass immer mehr Kommunen die zur Verfügung stehenden Landesmittel der Förderrichtlinie ‚Pflege vor Ort‘ nutzen und notwendige Strukturen und Angebote vor Ort schaffen. Bei der Umsetzung einer konsequenten Politik zur Unterstützung häuslicher Pflege kommt den Kommunen eine zentrale Rolle zu. Sie sind naturgemäß vor Ort präsent und haben Zugang sowohl zu den Betroffenen als auch zu den Pflegeakteuren und zivilgesellschaftlichen Ressourcen der sozialräumlichen Unterstützung. Wir haben uns in Brandenburg rechtzeitig auf den Weg gemacht. Denn klar ist: Angesichts der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an Unterstützung für Ältere weiter steigen.“

Mit dem Landesprogramm „Pflege vor Ort“ werden seit 2021 sozialräumliche Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege gestärkt – also in kommunaler Verantwortung Angebote der Beratung, Begleitung, Entlastung und zur sozialen Teilhabe der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen geschaffen. Dabei werden die beiden kommunalen Ebenen angesprochen – die Landkreise und kreisfreien Städte, aber auch direkt die 193 Ämter und kreisfreien Städte und Gemeinden. Hierfür werden jährlich rund zehn Millionen Euro aus Landesmitteln bereitgestellt.

Nonnemacher: „Trotz Corona- Pandemie und den Herausforderungen infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine beteiligen sich inzwischen alle Landkreise und kreisfreien Städte sowie 85 Prozent der Kommunen an dem Programm ‚Pflege vor Ort‘ - auch mit Eigenmitteln. Das ist wirklich beachtlich. Inzwischen signalisieren auch andere Bundesländer Interesse an den Maßnahmen. Und es ist uns gelungen, den Brandenburger Ansatz von ‚Pflege vor Ort‘ auf die Bundesebene zu tragen. So wird es von 2025 bis 2028 ein Modellprogramm für alle Länder in Höhe von jährlich 30 Millionen Euro pro Jahr für kommunale Unterstützungsstrukturen vor Ort geben. Das ist zwar weniger, als wir wollten, eröffnet uns aber auch in Brandenburg nochmal neue Möglichkeiten.“

Die Projektleiterin der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier, Katharina Wiegmann, sagte: „Mich beeindruckt, dass die Landkreise, kreisfreien Städten, Ämter sowie amtsfreien Gemeinden die Möglichkeit, die sie durch Pflege vor Ort erhalten, in einem nicht erwarteten Umfang genutzt haben: Sie gestalten aktiv das Umfeld von Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörigen mit. Indem die Kommunen Verantwortung für Pflegebedürftige übernommen haben, konnten Menschen in den kleinsten Ortsteilen Brandenburgs erreicht werden. Das besondere an vielen ‚Pflege vor Ort‘-Projekten ist, dass Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen keine großen Hürden oder Wege überwinden müssen, um erste Hinweise zu Beratungsangeboten zu erhalten oder an Gemeinschaft teilnehmen zu können. Das geschieht bei ihnen vor Ort, in ihrem Dorf, ihrer Gemeinde oder ihrer Stadt. ‚Pflege vor Ort‘-Angebote sind ein Brückenschlag zu den Leistungen der Pflegeversicherung.“

Die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik“ startete im April 2021. Mit ihr sollen Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg.

Eingesetzt wird das Geld unter anderem für den Auf- und Ausbau von Helferkreisen und Nachbarschaftshilfen, von Angeboten für ein gemeinsames Mittagessen, Informationen und Schulungen für pflegende Angehörige, von Projekten zur Anregung gemeinsamer Aktivitäten (gemeinsames Backen für Dorffeste; Reparaturcafé oder Sportkurse) und Teilhabe – auch bei Pflegebedürftigkeit.

Die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ) begleitet die Kommunen bei der Umsetzung von „Pflege vor Ort“. In diesem Zusammenhang organisiert sie auch den Fachtag. Internet: https://www.fapiq-brandenburg.de/pflege-vor-ort/

Hintergrund

Der „Pakt für Pflege“, ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Landesregierung, startete Ende 2020 und hat zum Ziel, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen vor Ort zu unterstützen, Beratungsstrukturen auszubauen und die Fachkräftesicherung in der Pflege zu fördern. Im Landeshaushalt stehen dafür insgesamt jährlich rund 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Pakt für Pflege besteht aus vier Säulen:

  1. Förderprogramm für Kommunen „Pflege vor Ort“ (Start: 1. April 2021, Laufzeit bis Dezember 2024, rund 10 Millionen Euro pro Jahr)
  2. Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege (Start: 1. August 2021, Laufzeit bis Dezember 2024, rund 5 Millionen Euro pro Jahr)
  3. Förderung des Ausbaus Ausbau der Pflegestützpunkte (Start: 1. Juli 2021, Laufzeit bis Dezember 2024, rund 2 Millionen Euro pro Jahr)
  4. Maßnahmen zur Ausbildung und Fachkräftesicherung