Ministerin Müller fordert Bund auf, sich an Transformationsfonds-Finanzierung zu beteiligen
Müller schlägt 40-30-30-Lösung vor: Bund soll einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt direkt finanzieren
- Erschienen am - PresemitteilungBrandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller fordert bei der Krankenhausreform eine wichtige Kurskorrektur: Der Bund muss sich an der Finanzierung des geplanten Transformationsfonds direkt beteiligen. Bislang ist vorgesehen, dass die 50 Milliarden Euro je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, also Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), finanziert werden sollen. „Das können wir nicht zulassen. Denn damit würden die Beiträge für Millionen Versicherter weiter erheblich steigen. Es ist auch überhaupt nicht nachvollziehbar und politisch nicht vertretbar, warum die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten eine Summe von 25 Milliarden Euro für die Krankenhausreform aufbringen soll. Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen! Wir brauchen eine faire Lastenverteilung. Der Bund muss einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitstellen, die Länder und die GKV tragen ihrerseits je 30 Prozent bei.“
Mit dem Transformationsfonds sollen die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden, um die strukturellen Veränderungen im Zuge der Krankenhausreform zu fördern. In den Jahren 2026 bis 2035 sollen dafür insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Damit sollen zum Beispiel Krankenhäuser unterstützt werden, die sich auf Leistungsgruppen spezialisieren oder Strukturen hin zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen umbauen wollen.
Müller erklärt: „Bei der notwendigen Transformation der stationären Krankenversorgung handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es geht darum, in ganz Deutschland eine flächendeckende medizinische Versorgung für alle Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Deshalb muss der Bund sich an der Finanzierung mit eigenen, steuerfinanzierten Haushaltsmitteln beteiligen. Und neben der GKV muss sich auch die Private Krankenversicherung an der Förderung beteiligen.“
Das beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht vor, dass der Bundesanteil in Höhe von 25 Milliarden Euro verpflichtend von der GKV getragen werden soll.
Das Gesetz sieht drei Rechtsverordnungen vor, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen: zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen, zur Regelung der Mindestvorhaltezahlen und zum Transformationsfonds. Diese Verordnungen liegen den Ländern noch nicht vor. Die Rechtsverordnung zum Transformationsfonds soll im Januar vorliegen. Bereits ab Juli 2025 sollen Mittel aus dem Transformationsfonds beantragt werden können.
Gesundheitsministerin Müller: „In den noch anstehenden drei Rechtsverordnungen müssen weitere Verbesserungen ausgehandelt werden. Brandenburg wird weiterhin engagiert und konstruktiv an diesem Prozess mitwirken. Besonders bei der Finanzierung braucht es dringend Verbesserungen. Neben der 40-30-30-Lösung beim Transformationsfonds werden wir auch die Forderung einer Überbrückungsfinanzierung gegenüber der neuen Bundesregierung mit Nachdruck adressieren. Es darf nicht zu unkontrollierten Insolvenzen von Kliniken kommen.“
Hintergrund
Das erklärte Ziel der neuen Landesregierung ist, alle Krankenhausstandorte in Brandenburg als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten und damit die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insgesamt zu sichern. Für Brandenburg geht es bei der Krankenhausreform nicht um Standortschließungen, sondern um die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Sicherung der Standorte in enger Abstimmung mit den Versorgungsakteuren und der kommunalen Familie.
Im aktuellen Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen, von denen sich 22 Krankenhäuser in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden. Von den 54 Krankenhäusern sind 28 sogenannte Sicherstellungsstandorte. Das sind Krankenhäuser, die für die regionale Basisversorgung der Bevölkerung notwendig sind, aber aufgrund der geringen Fallzahlen in den relevanten Fachabteilungen größeren Herausforderungen bei einer kostendeckenden Finanzierung ausgesetzt sind.