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Rathenow erhält über 2,3 Millionen Euro für neues Frauenhaus

Förderung aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, Kofinanzierung vom Land – 14 Zimmer und eine barrierefreie Etage entstehen

- Erschienen am 27.10.2023 - Pressemitteilung 236/2023

In Rathenow (Landkreis Havelland) wird ein neues Frauenhaus mit 14 Zimmern und einer barrierefreien Etage gebaut. Unterstützt wird das Vorhaben mit rund 2,1 Millionen Euro aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ und rund 234.000 Euro vom Land Brandenburg. Die Stadt Rathenow hat die Zuwendungsbescheide jetzt erhalten.

Frauenministerin Ursula Nonnemacher: „Der Ausbau von Zufluchts- und Beratungsangeboten für von Gewalt betroffenen Frauen geht im Land Brandenburg weiter voran. Das Bauvorhaben in Rathenow ist ein großer Schritt hin zur Erfüllung der Istanbul-Konvention. Der bessere Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Und Schutzräume sollen allen hilfesuchenden Frauen zur Verfügung stehen. Deshalb ist es gut, dass auch in die Barrierefreiheit der Frauenhäuser dank des Bundesförderprogramms stärker investiert werden kann. Auch in den kommenden Jahren werden weitere Investitionen für Frauenschutzeinrichtungen im Land erforderlich sein. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass das Bundesprogramm über 2024 hinaus fortgeführt wird.“

Die Stadt Rathenow stellt für das Vorhaben ein städtisches Grundstück zur Verfügung und wird das darauf befindliche, derzeit leerstehende Wohngebäude als Bauherrin vollständig und entsprechend der Vorgaben des Denkmalschutzes sanieren und modernisieren. Neben den 14 Familienzimmern wird das Gebäude eine Gemeinschaftsküche, Bäder, einen Mehrzweckraum und einen Gruppenraum sowie Kinderspielbereiche und zwei Büroräume enthalten.

Rathenows Bürgermeister Jörg Zietemann: „Die Entscheidung der Stadt Rathenow, die Verantwortung für die Realisierung eines neuen Frauenhauses zu übernehmen, markiert einen tatkräftigen Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Durch die Förderung aus dem Bundesinvestitionsprogramm 'Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen' und der unterstützenden Kofinanzierung des Landes Brandenburg konnten wir die Gelegenheit nutzen, zukünftig noch mehr schutzsuchenden Frauen und ihren Kindern einen sicheren Rückzugsort zu bieten.“

Das Frauenhaus Rathenow bietet seit über 30 Jahren Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Die Betriebskosten werden von dem Landkreis Havelland, Kommunen und Spenden getragen.

Catrin Seeger, Leiterin des Frauenhauses in Rathenow: „Wir freuen uns, dass unsere Vision eines größeren Standortes in der Stadt bald Wirklichkeit wird. Wir haben uns frühzeitig für die Förderung auf den Weg gemacht und den Mut nicht verloren. Mit der gemeinsamen Unterstützung von Bund, Land und Stadt Rathenow leisten wir einen großen Beitrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Havelland für alle schutzbedürftigen Frauen und ihre Kinder.“

Hintergrund

Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ – auch bekannt als „Istanbul-Konvention“ – ist das erste internationale Abkommen, das einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt schafft. Die Istanbul-Konvention enthält klare Forderungen und Handlungsanweisungen zu den Themen Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Sanktionierung. 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung. Dafür soll der neue Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP) Ende 2023 vom Kabinett verabschiedet werden.

Die Istanbul- Konvention empfiehlt pro 10.000 Einwohner/innen ein Familienzimmer (2,5 Plätze) in Zufluchtseinrichtungen vorzuhalten. Nach dieser Empfehlung gibt es in Brandenburg einen Bedarf von rund 250 Familienplätzen. Aktuell gibt es in Brandenburg 123 Familienplätze in 23 Frauenschutzeinrichtungen.

Um das bundesweit noch vorhandene Defizit an Familienzimmern in Schutzeinrichtungen zu beheben, wurde das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ als Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ins Leben gerufen. Das Programm hat eine Laufzeit von 2020 bis 2024. Mit den investiven Maßnahmen sollen der Aus-, Um- und Neubau, der Kauf sowie die Sanierung von Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser und ähnliche Einrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder unterstützt werden.

Die Bundesländer geben jeweils einen innovativen konzeptionellen Rahmen vor. Für Brandenburg wurden der Platzausbau und die Schaffung von Barrierefreiheit in den Schutzeinrichtungen als vorrangig betrachtet.

Aus Brandenburg haben sich acht Träger um eine Förderung beworben, von denen bereits vier Projekte (inklusive Rathenow) bewilligt wurden. Das Land Brandenburg unterstützt die Träger, die beim Land den vom Bund geforderten Eigenanteil von zehn Prozent beantragen können.

Mehr Geld für Frauenhäuser

Das Land Brandenburg hat die Mittel zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt deutlich aufgestockt. Mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 steht jährlich knapp eine Million Euro zusätzlich für die Förderung von Frauenhäusern im Land zur Verfügung. Damit ist die Gesamtfördersumme pro Jahr von rund zwei auf drei Millionen Euro gestiegen. Grundlage ist die neue Richtlinie des Frauenministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte für Zufluchts- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder im Land Brandenburg wurde im Juni 2023 veröffentlicht und ist rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Erstmalig werden darin auch finanzielle Anreize gesetzt, die Einrichtungen zum Verzicht auf die Erhebung von Nutzungsentgelten bewegen sollen.