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30 Jahre Tierseuchenkasse – Solidargemeinschaft der Tierhaltenden in Brandenburg

- Erschienen am 26.09.2023 - Pressemitteilung 220/2023

Mit einer Jubiläumsveranstaltung hat die Tierseuchenkasse Brandenburg am Dienstag in der Gemeinde Seddiner See (Potsdam-Mittelmark) ihr 30-jähriges Bestehen gefeiert. Zweck und Ziel der Kasse ist es, Tierhalterinnen und Tierhaltern in Brandenburg Entschädigungen zu zahlen, wenn sie durch den Ausbruch einer hochansteckenden Tierseuche, beispielsweise Geflügelpest oder Afrikanische Schweinepest (ASP), gezwungen sind, Tiere ihres Bestandes zu töten. Die Einrichtung, ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes Brandenburg, wird vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) verwaltet. Anlässlich des Jubiläums würdigte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher die Arbeit der Kasse.

Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Die zunehmende Ausbreitung von Tierseuchen wie ASP oder Geflügelpest stellt Tierhalterinnen und Tierhalter auch in Brandenburg finanziell vor große Herausforderungen. Muss wegen eines Seuchenausbruchs ein Bestand getötet werden, steht mitunter sogar die Existenz eines Betriebs auf dem Spiel. Zum Ausgleich der finanziellen Verluste in solchen Fällen wurde 1993 die Tierseuchenkasse gegründet. Als Solidargemeinschaft der Tierhalterinnen und Tierhalter hilft sie dabei, finanzielle Belastungen zu mindern. Damit werden die Tierhaltenden beim Wiederaufbau ihres Tierbestandes unterstützt und zugleich zur Mitwirkung bei den Seuchenbekämpfungsmaßnahmen motiviert. Für die Tierseuchenbekämpfung ist die Arbeit der Tierseuchenkasse daher von enormer Bedeutung.“

Bei der Jubiläumsveranstaltung tauschten sich renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, darunter auch Vertreterinnen und Vertreter des Verbraucherschutzministeriums, über hochaktuelle Themen auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung aus. Im Fokus standen unter anderem die Bedrohung der Nutztierbestände durch eine sich zunehmend verändernde Tierseuchenlage und das Auftreten neuer Seuchen, beispielsweise das West-Nil-Fieber, sowie die Entwicklung und der Einsatz neuer, wirksamer Impfstoffe zur Bekämpfung der mittlerweile endemisch auftretenden Geflügelpest und der ASP.

Die Tierseuchenkasse Brandenburg startete 1993 mit sechs Tierartenkassen. Für die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden und Geflügel wurden sowohl die Erfassung der Tierbestände als auch die Erhebung von Pflichtbeiträgen eingeführt.

2010 wurde noch eine Kasse für Wildklauentiere eingerichtet, die Rot-, Reh-, Dam- und Sikawild umfasst. Der von der Kasse erfasste melde- und beitragspflichtige Tierbestand stieg von 3,6 Millionen Tieren im Jahr 1993 auf aktuell insgesamt 12,6 Millionen Tiere. 90 Prozent davon entfallen auf Geflügel.

Der Tierseuchenkasse steht ein Beirat zur Seite, der aus 10 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und ihren jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertretern besteht, die die verschiedenen Tierhaltenden-Gruppen sowie die Tierärzteschaft repräsentieren. Der Beirat kann Beihilfen für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und -überwachung beschließen, die dann durch Erlass des Ministeriums umgesetzt werden.

Seit 2018 unterhält die Tierseuchenkasse außerdem Vorsorgeverträge mit Dienstleistern, die im Tierseuchenfall schnell, effizient und tierschutzkonform für Tierbestandstötungen herangezogen werden können.

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Ident-Nr
220/2023
Datum
26.09.2023