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Jubiläum: 30 Jahre Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen

Gesundheitsstaatssekretär Götz dankt für die wichtige Arbeit

- Erschienen am 26.04.2024 - Presemitteilung 071/2024
Dr. Thomas Götz und Andrea Hardeling

Die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (BLS) engagiert sich seit 30 Jahren für Prävention, Suchtberatung und Selbsthilfe im Land Brandenburg. Die heute in Potsdam stattfindende Jubiläumsveranstaltung stand unter dem Motto „Suchtprävention und Suchthilfe: Chancen und Herausforderungen für eine gesunde Gesellschaft“. Gesundheitsstaatssekretär Dr. Thomas Götz gratulierte der BLS und hob in seinem Grußwort die große Bedeutung ihrer wichtigen Arbeit hervor.

Gesundheitsstaatssekretär Dr. Götz sagte: „Ich danke der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen für ihre langjährige großartige Arbeit. Sie ist die Kompetenzstelle für Suchtfragen und eine tragende Säule in der Suchtprävention und Suchtberatung. Das war und ist nur möglich durch ein hohes Maß an suchtfachlicher Expertise, an kontinuierlichem persönlichen Engagement und Vernetzungsarbeit sowie durch Unterstützung der Landesverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Kostenträger und Förderer. Ganz besonders bedanke ich mich bei Andrea Hardeling, die im Jahr 2010 die Verantwortung für die Geschäftsführung der BLS übernahm und seitdem mit ihrem Team die BLS in die Zukunft begleitet.

Die Suchtprävention im Land Brandenburg mit der BLS als Netzwerkknoten ist breit aufgestellt mit vielfältigen Maßnahmen für die verschiedensten Süchte. Das Spektrum reicht von Alkohol, Tabak, Cannabis bis hin zu nicht-stoffgebundenen Süchten wie Glücksspiel oder Online-Sucht. Als Gesundheitsministerium fördern wir diesen Bereich mit fast zwei Millionen Euro jährlich, um Landkreise und kreisfreie Städte bei dieser wichtigen Arbeit zu unterstützen. Gemeinsam mit den Gesundheitsämtern, der polizeilichen Sucht- und Drogenprävention, Schulen, Jugendclubs, Elterngruppen und vielen weiteren Engagierten, funktioniert Suchtprävention am besten.

Eine zukunftsweisende und entstigmatisierende Suchtpolitik besteht neben gesundheitsförderlichen und präventiven Ansätzen aus Information, Beratung, Selbsthilfe, Therapie und Rehabilitation und richtet sich an dem Prinzip der Schadensminimierung aus. Damit ist sie immer ein integraler Bestandteil einer modernen, multiprofessionellen Public Health Strategie. In diesem Kontext ist auch die Teillegalisierung von Cannabis zu sehen. Das Cannabisgesetz des Bundes zielt darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Mit dem neuen Gesetz rücken Aufklärung und Prävention zu Cannabiskonsum in den Mittelpunkt. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass dafür auch auf Landesebene ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Einsparung von Prozesskosten.“