Angepasste COVID-19-Impfstoffe: Aufruf zur Booster-Impfung – Arztpraxen gut vorbereitet
Ab 1. Oktober reichen zwei Einzelimpfungen für Status „vollständiger Impfschutz“ nicht mehr aus
- Erschienen am - PresemitteilungNachdem die Europäische Arzneimittelbehörde und die Europäische Kommission die ersten an die Omikron-Varianten angepassten Impfstoffe zugelassen haben, rufen Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und MUDr./ČS Peter Noack, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), dazu auf, die Impfangebote zu nutzen. Für bestimmte Personengruppen ist es ganz besonders wichtig, den Impfschutz aufzufrischen. Die Corona-Schutzimpfungen erfolgen auch in Brandenburg in erster Linie über die sogenannte Regelversorgung, also vor allem in Haus- und Facharztpraxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Corona-Impfung bietet eine hohe Schutzwirkung gegen einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung. Der Impfschutz lässt mit der Zeit aber nach. Deshalb empfehlen wir besonders älteren oder chronisch kranken Menschen, ihren Impfschutz rechtzeitig auffrischen zu lassen. Die Coronavirus-Variante Omikron dominiert seit Jahresbeginn. Die Wirksamkeit der bisher zur Verfügung stehenden COVID-19-Impfstoffe war gegenüber Omikron reduziert. Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass es jetzt Impfstoffe gibt, die an die Omikron-Varianten BA.1 bzw. BA.4 und BA.5 angepasst sind. Impfungen sind – neben Masken und Hygieneregeln zur Infektionsvermeidung – eine ganz entscheidende Maßnahme im Kampf gegen Corona.“
MUDr./ČS Peter Noack, Vorstandsvorsitzender der KVBB: „Die Arztpraxen haben im vergangenen Jahr bewiesen, dass sie wohnortnah und niederschwellig in kurzer Zeit sehr viele Menschen impfen können. Das werden sie auch jetzt zeigen, wir sind sehr gut vorbereitet.“
Die angepassten COVID-19-Impfstoffe werden vom Bund beschafft und direkt über den pharmazeutischen Großhandel an Praxen und Impfstellen ausgeliefert.
Schutz vulnerabler Personen
Ältere und pflegebedürftige Menschen haben ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödlich verlaufende COVID-19-Erkrankungen. Aus diesem Grund empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die vierte Corona-Impfung (auch zweite Booster-Impfung genannt), vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, für besonders gesundheitlich gefährdete Personengruppen und Personen, die viel Kontakt zu potenziell infizierten Personen haben. Dazu gehören unter anderem ältere Menschen ab 60 Jahren, Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen ist es jetzt besonders wichtig, bestehende Immunitätslücken zu schließen. Mein Appell: Sprechen Sie Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte an und lassen Sie sich über die Corona-Impfungen beraten. Schützen Sie sich so gut wie möglich vor einer schweren Erkrankung und nutzen Sie die aktuellen Impfangebote.“
In Brandenburg haben laut Robert Koch-Institut 80,9 Prozent der über 60-Jährigen eine dritte Impfung gegen Corona erhalten, jeder sechste über 60 Jahren hat eine vierte Impfung (Quelle: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung)
Status „vollständig geimpft“
Seit dem 19. März 2022 ist im Infektionsschutzgesetz (§ 22a) festgelegt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um als „vollständig geimpft“ zu gelten. Bis zum 30. September reichen dafür u.a. noch zwei Einzelimpfungen aus.
Ab dem 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:
nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein), nach zwei Einzelimpfungen - PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER - PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER - PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.
Weitere Informationen
STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html
Corona-Portal des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/
Brandenburger Corona-Portal: https://corona.brandenburg.de