20-jähriges Jubiläum: Ministerin Nonnemacher würdigt Arbeit des Landesintegrationsbeirats
- Erschienen am - PresemitteilungVor 20 Jahren, am 28. August 2002, fand die konstituierende Sitzung des Landesintegrationsbeirats statt. Anlässlich des Jubiläums würdigt Integrationsministerin Ursula Nonnemacher die langjährige Arbeit des Gremiums, das die Landesregierung zu den Themen Flucht, Zuwanderung und Integration berät.
Integrationsministerin Nonnemacher: „Seit 20 Jahren leistet der Landesintegrationsbeirat unverzichtbare Arbeit als beratendes Gremium der Landesregierung. Ich bedanke mich bei allen Akteurinnen und Akteuren sowie Initiativen, die sich seit Jahren und Jahrzenten engagiert dafür einsetzen, dass zugewanderte und geflüchtete Menschen im Land Brandenburg gut ankommen und teilhaben können. Sie gestalten als Mitglieder des Landesintegrationsbeirats die Integrationspolitik unseres Bundeslandes mit und geben wichtige Impulse. Integration ist ein Weg, den wir nur zusammen gehen können.“
Dr. Doris Lemmermeier, Landesintegrationsbeauftragte und derzeitige stellvertretende Vorsitzende des Landesintegrationsbeirats: „Der Landesintegrationsbeirat hat sich über die zwei Jahrzehnte vielfach gewandelt. Die Arbeitsgruppen sind jedoch erhalten geblieben. Sie sind sozusagen der Motor des Landesintegrationsbeirats. Ohne die Expertise der Aktiven in der Integrationsarbeit, die Mitglieder in den Arbeitsgruppen sind, könnten so umfangreiche und fundierte Empfehlungen und Berichte, die wichtige Beiträge leisten, nicht entstehen.“
Almuth Berger, von 1991 – 2006 Ausländerbeauftragte des Landes Brandenburg und damals stellvertretende Beiratsvorsitzende, erinnert an die Anfänge des Landesintegrationsbeirats: „Der Bericht der Unabhängigen Kommission „Zuwanderung“ 2001 brachte ein Umdenken in Deutschland, eine neue, an die Realität angepasste Sichtweise ins Spiel. Deutschland wurde als Einwanderungsland anerkannt. Brandenburg hat sehr schnell auf diese Herausforderung reagiert. Integration wurde als wichtige Zukunftsaufgabe des Landes definiert. 2002 verabschiedete die Regierung eine erste Konzeption für die Integration. Die Umsetzung sollte der Integrationsbeirat begleiten.“
Bei der konstituierenden Sitzung waren neben Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien elf externe Organisationen der Integrationsarbeit anwesend. In der ersten Sitzung wurde die Arbeitsweise festgelegt und neun Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Landesintegrationskonzepts wurden gegründet.
Die Arbeitsgruppen nehmen weiterhin eine zentrale Funktion bei der Tätigkeit des Gremiums ein. Sie erhalten Arbeitsaufträge vom Landesintegrationsbeirat und erarbeiten detaillierte Empfehlungen, zuletzt zum Thema „Bleibeperspektive von jungen Geflüchteten“, die im gesamten Landesintegrationsbeirat dann diskutiert und verabschiedet werden.
Der Landesintegrationsbeirat tagt zwei Mal im Jahr und besteht aus 32 Mitgliedsorganisationen, die jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied benennen. Die Mitgliedsorganisationen bilden die vielfältige Integrationslandschaft Brandenburgs im Integrationsbereich ab. Vertreten sind u.a. die Kirchen und Religionsgemeinschaften, Wohlfahrtsverbände, Migrantenorganisationen, Zivilgesellschaft und die kommunale Ebene sowie Mitglieder aus Vereinigungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die für Integrationsfragen zuständigen Ministerien entsenden ebenfalls eine Vertretung. Den Vorsitz des Gremiums hat der Staatssekretär des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Michael Ranft, inne.
Weitere Informationen zum Landesintegrationsbeirat sind auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landesintegrationsbeauftragte/landesintegrationsbeirat/