Femizide als Straftatbestand definieren – GFMK beschließt Antrag von Brandenburg
- Erschienen am - PresemitteilungAuf Antrag des Landes Brandenburg hat die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (GFMK) einen Beschluss gefasst, um Femizide zu definieren, zu analysieren und zu verhindern. Erstmals sollen in Deutschland geschlechtsspezifische Frauenmorde als Tatbestand betrachtet und eine hinreichende Befassung mit Strategien gegen Femizide angeregt werden. Dazu erklärt Frauenministerin Ursula Nonnemacher:
„Mit unserem Antrag betreten wir Neuland in Deutschland, denn nach wie vor gibt es keine strafrechtliche Definition für Femizide, die in der öffentlichen Diskussion häufig verharmlosend als Familiendrama, Beziehungstat oder gar Ehrenmord bezeichnet werden. Hier brauchen wir ein Umdenken und einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft. Im Jahr 2019 hat das Bundeskriminalamt insgesamt 777 Tötungsdelikte an Frauen registriert, davon 301 Opfer in Partnerschaften oder Ex-Partnerschaften. Vielfach werden Tötungen und Tötungsversuche an Frauen durch ein Machtgefälle in einer bestehenden oder beendeten Partnerschaft begangen. Ihnen voraus gingen anhaltende Bedrohung und Misshandlung.
Ich bin sehr froh, dass wir eine längst überfällige Debatte angestoßen haben. Gesellschaft und Politik müssen anerkennen, dass es sich um ein strukturelles Gewaltphänomen handelt.“
Mit dem vorliegenden Beschluss wird die GFMK eine Definition für Femizide erarbeiten und diese mit Justizminister- und Innenministerkonferenz abstimmen. Zudem werden die Justiz- und die Innenministerkonferenz gebeten, Maßnahmen aus Ländern wie Frankreich und Spanien zu prüfen, wo durch gezielte polizeiliche und politische Maßnahmen Gewalt an Frauen und Mädchen deutlich verringert werden konnte. Die kriminalstatistische Erfassung und Bewertung von Frauentötungen, ein interdisziplinäres Hochrisikofallmanagement und der Ausbau des Opferschutzes haben hier zu deutlichen Erfolgen bei der Bekämpfung von Femiziden geführt. Zudem hat Spanien bereits 2004 ein Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt verabschiedet, Frankreich hat 2019 erfolgreich einen Runden Tisch zu häuslicher Gewalt gegründet.
Mehr zur GFMK: www.gleichstellungsministerkonferenz.de