Bundesweite Energielabel-Kontrollen: Fast 10.000 Produkte in Brandenburg überprüft
- Erschienen am - PresemitteilungEgal ob Fernseher, Kühlgeräte, Geschirrspüler oder Waschmaschinen – elektrische Geräte sollen möglichst wenig Strom verbrauchen. Als Orientierung für die Verbraucher dient dabei das sogenannte Energielabel mit den bekannten Effizienzklassen von A bis G, das gemäß EU-Recht gut sichtbar an den Produkten angebracht sein muss. Im Rahmen einer deutschlandweiten Aktion wurden vom 19. bis 30. September Händler in zwölf Bundesländern kontrolliert, ob sie ihre Kennzeichnungspflicht eingehalten haben. In Brandenburg überprüfte das zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) dabei knapp 10.000 Produkte und mehr als 100 Händler. Im Ergebnis wurden zwar bei rund zwei Dritteln der Händler Mängel festgestellt, allerdings waren insgesamt nur 386 Produkte mangelhaft etikettiert. Das entspricht einer Quote von 3,9 Prozent.
Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind korrekt angebrachte Energielabel gerade in Zeiten explodierender Energiepreise ein wertvoller Kompass bei Neuanschaffungen. Die Etiketten enthalten nicht nur Informationen über den Strombedarf des Gerätes, sondern auch über andere Verbräuche, beispielsweise von Wasser bei Geschirrspülern und Waschmaschinen. Gerade jetzt ist es daher besonders wichtig, die Händler noch besser für die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht zu sensibilisieren. Es stimmt mich optimistisch, dass 96 Prozent der kontrollierten Produkte korrekt etikettiert waren.“
Nach 2016 und 2017 handelte es sich bei der bundesweiten gemeinsamen Kontrollaktion um die dritte ihrer Art. Nachdem 2021 für verschiedene Produkte wie Fernseher, Kühlgeräte, Geschirrspüler und Waschmaschinen neue Energielabel eingeführt worden waren, wurde die Idee einer gemeinsamen Aktion dieses Jahr wieder aufgegriffen. Insgesamt wurden in den beteiligten Bundesländern flächendeckend 73.608 Produkte auf die Kennzeichnung mit dem Energielabel überprüft. Davon mussten 2.024 Produkte (2,7 Prozent) beanstandet werden. Im Vergleich zur letzten flächendeckenden Kontrolle im Jahr 2017 (6,8 Prozent) bedeutet das einen deutlichen Rückgang der Beanstandungsquote. In Brandenburg blieb die Beanstandungsquote gegenüber 2017 mit 3,9 Prozent auf niedrigem Niveau stabil. Verstöße wurden bundesweit bei 294 von insgesamt 794 kontrollierten Händlern festgestellt. Das entspricht einer Quote von 37,0 Prozent (2017: 41,2 Prozent). In Brandenburg wurden bei 72 der 107 kontrollierten Händler Beanstandungen registriert, die Quote beläuft sich auf 67,3 Prozent (2017: 49,1 Prozent).
Von den in Brandenburg kontrollierten 107 Händlern waren 39 Elektrofachmärkte, 28 Baumärkte, 15 Möbelhäuser, 14 Küchenstudios, 8 SB-Warenhäuser, 2 Großhändler und ein Reifenhändler. Beanstandungen gab es bei beiden Großhändlern (Beanstandungsquote: 100 Prozent) sowie bei je 78,6 Prozent der Baumärkte und der Küchenstudios. In Elektronikmärkten und Möbelhäusern wurden in 64,1 Prozent bzw. 60 Prozent der Fälle Verstöße registriert, in SB-Warenhäusern waren es 37,5 Prozent. Die Händler zeigten sich kooperativ und beseitigten die Mängel unverzüglich oder im Nachgang der Kontrollen freiwillig, sodass keine weiteren Maßnahmen zur Mängelabstellung notwendig waren. In elf Fällen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Insgesamt wurden bei den Kontrollen in Brandenburg 9.791 Produkte überprüft, nur bei 386 waren Mängel festzustellen. Besonders häufig wurde die Energieverbrauchskennzeichnung bei Einzelraumheizgeräten (zum Beispiel Kamin- und Gaskatalytöfen, Beanstandungsquote 39,5 Prozent) und Luftkonditionierern (zum Beispiel mobile Klimageräte, Beanstandungsquote 13,8 Prozent) bemängelt, die häufig als Aktions- oder Saisonware verkauft werden. Auf Platz drei im Ranking folgen Haushaltsbacköfen und Dunstabzugshauben mit 4,0 Prozent, dahinter rangieren Kühlgeräte mit 3,7 Prozent. Erfreulich: Bei Waschmaschinen und Wäschetrocknern wurden mit 2,5 bzw. 1,8 Prozent nur vergleichsweise wenige Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht festgestellt. Das Ergebnis zeigt, dass der stationäre Handel die Kennzeichnungspflichten trotz Umstellung auf neue Label größtenteils gut umsetzt. Dennoch besteht bei bestimmten Produktgruppen wie Einzelraumheizgeräten und Luftkonditionierern noch Verbesserungsbedarf.
Übersicht der bundesweiten Ergebnisse
Bundesweit | ||
Kontrollierte Händler 794 |
Beanstandungen 294 |
Beanstandungsquote 37,0 % |
Kontrollierte Geräte 73.608 |
Beanstandungen 2024 |
Beanstandungsquote 2,7 % |
Quelle: Regierungspräsidium Tübingen
Übersicht der Brandenburger Ergebnisse
Land Brandenburg | ||
Kontrollierte Händler 107 |
Beanstandungen 72 |
Beanstandungsquote 67,3 % |
Kontrollierte Geräte 9.791 |
Beanstandungen 386 |
Beanstandungsquote 3,9 % |
Quelle: LAVG