Afrikanische Schweinepest: EU-Kommission genehmigt Aufhebung der Sperrzone III im Landkreis Spree-Neiße
- Erschienen am - PresemitteilungErleichterungen für Schweinehalter im Landkreis Spree-Neiße: Die Europäische Kommission stuft die derzeit als sogenannte Sperrzone III gelisteten Gebiete zu Gebieten der Sperrzone II herab. Diese Änderung wurde heute im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet (24.07.2024) und tritt am 25.07.2024 in Kraft. Damit entfallen die vorübergehenden strengen Einschränkungen innerhalb des Restriktionsgebietes um den Ausbruchsort.
Die Sperrzone III wurde am 3. März 2023 auf Grund eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Kleinsthalter mit elf Hausschweinen in der Stadt Cottbus/Chóśebuz im Landkreis Spree-Neiße auf der Grundlage der EU-Verordnung 2023/594 eingerichtet.
Die Entscheidung der EU-Kommission, dem Antrag des Landes Brandenburgs zur Aufhebung der Sperrzone III zuzustimmen, ist eine sehr gute Nachricht. Damit wird die Vermarktung von Schweinefleisch und die Verbringung von Schweinen erleichtert. Nähere Informationen dazu sind über das zuständige Veterinäramt erhältlich.
Dennoch ist es trotz dieser guten Nachricht weiterhin sehr wichtig, dass alle Schweinehehalterinnen und Schweinehalter wachsam bleiben und die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einhalten, um einen erneuten Eintrag der ASP in den Hausschweinebestand und die damit verbundenen Folgen zu vermeiden.
Hintergrund
Nach der EU-Verordnung 2023/594 werden Sperrzonen nach der Seuchenlage der Afrikanischen Schweinepest und dem Risikoniveau differenziert und als Sperrzonen I, II und III von der EU-Kommission klassifiziert, wobei die Sperrzone III die Gebiete umfasst, in denen ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen festgestellt wurden. Die Sperrzone II umfasst die wegen der ASP bei Wildschweinen eingerichteten gefährdeten Gebiete einschließlich der Kerngebiete und Weißen Zonen und die Sperrzone I stellt die sogenannte Pufferzone dar.