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Frauenministerin Nonnemacher: „Folgen von Gewalt prägen ein Leben lang“

Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November

- Erschienen am 23.11.2022 - Presemitteilung 503/2022

„Niemand muss körperliche oder sexualisierte Gewalt hinnehmen. Keine Frau sollte sich als Betroffene schuldig fühlen. Gewalt ist vielfältig und beginnt bereits bei einer abwertenden Bemerkung am Arbeitsplatz oder in der Schule. Im schlimmsten Fallendet sie bei häuslicher Gewalt bis hin zum Femizid. Gewalt gegen Frauen und Mädchen kennt keine Grenzen bei Alter, Bildungsgrad oder sozialem Status – deshalb ist es so wichtig, dass das Thema die Aufmerksamkeit aller Bürgerinnen und Bürger bekommt“, so Frauenministerin Ursula Nonnemacher zum Internationalen Aktionstag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Freitag, 25. 11.).

In Deutschland erlebt jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben physische oder sexualisierte Gewalt. Alle 45 Minuten wird eine Frau durch ihren Partner gefährlich körperlich verletzt. Jeden dritten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder die Ex-Partnerin. Die größte Gefahr für Frauen, Gewalt zu erleiden ist nach wie vor der private Raum. Auch in Brandenburg ist die Häusliche Gewalt mit gut 5000 erfassten Straftaten im vergangenen Jahr nach wie vor hoch. Die Polizei geht zudem von einer hohen Dunkelziffer aus, weil Taten nicht angezeigt werden. Betroffen sind meistens Frauen.

Frauenministerin Ursula Nonnemacher: „Trotz dieser hohen Zahlen sind Häusliche Gewalt, sexuelle Gewalt, Bedrohung und viele andere Formen von Gewalt immer noch Tabu-Themen. Sie sind mit Scham besetzt. Frauen gehen nicht zur Polizei aus Angst vor den Tatpersonen oder aus Sorge, dass ihnen nicht geglaubt wird. Strafverfolgung und Justiz müssen im Umgang mit Betroffenen noch sensibler werden und auch Verfahren verkürzen. Der Leidensweg vieler Frauen ist ohnehin oft lang, vor allem wenn Kinder involviert sind. Doch die Folgen von Gewalt prägen ein Leben lang. Darum sollten wir alle sensibler hinsehen und Unterstützung anbieten. Wir müssen die Warnzeichen für Gewaltbetroffenheit ernst nehmen und einen Tabubruch bewirken. Schuldig müssen sich allein die Täter fühlen.“

Derzeit stehen in Brandenburg 295 Plätze in 24 Schutzeinrichtungen für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung. Die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, hält ein weitaus größeres Angebot für angemessen. So soll pro 10.000 Einwohnerinnen 1 Familienplatz (= 2,5 Plätze) zur Verfügung stehen. Für Brandenburg wäre laut Konvention somit ein Angebot von 625 Plätzen erforderlich.

Der notwendige Ausbau des Frauenhilfesystems hat begonnen. Dafür setzt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ im Land Brandenburg um. Bis 2024 stehen damit Bundesmittel in Höhe von jährlich 860.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung, das Land übernimmt die Kofinanzierung, um Schutzräume und Beratungsstellen aus- und barrierefrei umzubauen. Ab 2025 sollen zunächst 60 zusätzliche Bettenplätze (ca. 20 Familienzimmer) zur Verfügung stehen.

Landesgleichstellungsbeauftragte Manuela Dörnenburg: „Die Zahlen von Fällen häuslicher Gewalt sind auch bei der aktuellen Lagedarstellung der polizeilichen Statistik ungebrochen hoch. Zu befürchten ist, dass sie in der derzeitigen wirtschaftlichen Unsicherheit nicht abnehmen werden, so sehr wir es uns alle wünschen. Deshalb bin ich sehr froh, dass auch in Brandenburg mehr Kapazitäten in den Frauenhäusern geschaffen werden. Dies darf aber nicht den Blick verstellen, dass wir im Bereich der Prävention und der Beratung für besonders gefährdete Frauen, wie die mit einer Behinderung oder Fluchtgeschichte, noch viel zu tun haben, um den Standards der Istanbul Konvention gerecht zu werden.“

Die Vereinten Nationen haben den 25. November bereits 1999 zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt. Die Initiative entstand in Reaktion auf einen schweren Fall von Gewalt an Frauen in der Dominikanischen Republik, der geschlechtsbezogene Gewalt auch als Mittel politischer Repression und Kriegsführung offenlegte. In Deutschland wird seit dem 25. November 2001 in vielen Kommunen ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen gesetzt. Auch am Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz sowie im Innenhof des Brandenburger Landtags werden erneut die Flaggen zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen gehisst.

Beratung und Schutz bei häuslicher Gewalt bieten landesweit die Brandenburger Frauenhilfeeinrichtungen. Kontakte finden Sie unter: www.nbf.de

Umfassende Informationen, Notrufnummern und Beratungsstellen für diverse Formen von Gewalt enthält der Flyer „Hilfen bei häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen“.