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Schwerbehindertenvertretungen werden bis 30. November gewählt

Landesbehindertenbeauftragte Armbruster ruft zur aktiven Teilnahme an der Wahl auf

- Erschienen am 23.10.2022 - Presemitteilung 457/2022

Noch bis zum 30. November werden in Betrieben und Verwaltungen die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) für die nächsten vier Jahre gewählt. Die SBV ist die betriebliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen und Menschen, die ihnen gleichgestellt sind. Die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung finden deutschlandweit im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. November 2022 statt. Eine Schwerbehindertenvertretung und mindestens eine Stellvertretung muss in allen Betrieben gewählt werden, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Menschen.

Brandenburgs Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster ruft alle Wahlberechtigten zur aktiven Teilnahme an den Wahlen auf: „Engagierte Schwerbehindertenvertretungen setzen sich für eine bedarfsgerechte Arbeitswelt ein. Die Vertrauenspersonen leisten mit ihrem betrieblichen Ehrenamt einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die Schwerbehindertenvertretungen vertreten die besonderen Interessen der Beschäftigten mit Behinderungen im Betrieb, fungieren als Schnittstelle zu Behörden und nehmen umfangreiche Beratungsaufgaben wahr. Für Beschäftigte mit Behinderungen sind sie zentrale Ansprechpartner. Das beginnt bei der Mitwirkung in Personalauswahlgesprächen, bei der Anpassung der Arbeitsbedingungen an individuelle Bedürfnisse und endet bei der Begleitung von Bauprojekten. Ich rufe deshalb alle Wahlberechtigten auf, ihr Wahlrecht zu nutzen und noch bis zum 30. November ihre Stimme abzugeben.“

In Brandenburg leben rund 508.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen, darunter 335.000 mit einer anerkannten Schwerbehinderung.