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Optimierung der Notfallrettung: Telenotärztliche Versorgung kann ausgebaut werden

Landtag hat Änderungen des Brandenburgischen Rettungsdienst-gesetzes und der Landesrettungsdienstplanverordnung beschlossen

- Erschienen am 22.06.2024 - Presemitteilung 119/2024

Die rechtlichen Grundlagen für die Einführung eines Telenotarztsystems im Land Brandenburg sind geschaffen. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften“ hat der Landtag Brandenburg in seiner Plenarsitzung am vergangenen Mittwoch (19. Juni) neue Regelungen für die telenotärztliche Versorgung beschlossen. Das Gesetz wurde am 21. Juni im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (Nummer 28) verkündet und ist damit heute in Kraft getreten. So sollen unter anderem in den sogenannten „Integrierten Regionalleitstellen“ (IRLS) landesweit einheitliche telenotärztliche Systeme zur Verfügung gestellt werden. Rettungskräfte sollen im Einsatz mittels digitaler Kommunikation bei Bedarf Telenotärztinnen oder Telenotärzte anfordern können.

Der Landtag hat konkret Änderungen des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes und der Landesrettungsdienstplanverordnung beschlossen. Damit gibt es rechtlich die Möglichkeit, dass zur Unterstützung des Fachpersonals im Einsatz ein telenotärztliches System verwendet werden kann.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärt dazu: „Mit der Einführung eines Telenotarztsystems wird das bestehende Rettungswesen sehr gut ergänzt und an die aktuellen technischen Entwicklungen angepasst. Das Telenotarztsystem soll die Notärztinnen und Notärzte nicht ersetzen, sondern dazu beitragen, die schnellstmögliche ärztliche Betreuung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Dies passiert mit Hilfe von Telekommunikation, Echtzeit-Vitaldaten-Übertragung, Sprach- und gegebenenfalls Sichtkontakt. Damit verbessern wir die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Notfällen, wo jede Sekunde zählt. Und auch im Rettungswesen stellt der zunehmende Fachkräftemangel eine große Herausforderung dar. Hier gilt es, bedarfsgerechte und praxisorientierte Lösungen zu finden, um diese Herausforderungen zu meistern. Die Einführung des Telenotarztsystems ist deshalb für ein dünn besiedeltes Flächenland wie Brandenburg aus mehreren Gründen von großer Bedeutung.“

Mittels des Telenotarztsystems kann das therapiefreie Zeitintervall vom Notruf bis zum ärztlichen Handeln am Einsatzort, sofern die Notwendigkeit der notärztlichen Tätigkeit gegeben ist, überbrückt und die rettungsdienstliche Versorgung zugunsten der Notfallpatientinnen und Notfallpatienten verbessert werden. In einigen Regionen Deutschlands wird dieses System bereits zur Beratung des medizinischen Personals bis zum Eintreffen des Notarztes eingesetzt.