Wirksamer Klimaschutz in der Immanuel Klinik Rüdersdorf mit „Green Care and Hospital“
Staatssekretärin Töpfer besucht Immanuel Klinik in Rüdersdorf - 200.000 Euro für energiesparende Beleuchtung
- Erschienen am - PresemitteilungDie Landesregierung unterstützt mit dem Soforthilfeprogramm „Green Care and Hospital“ Gesundheitseinrichtungen dabei in Erneuerbare Energien und Energiesparmaßnahmen zu investieren. Staatssekretärin Dr. Antje Töpfer machte sich heute in der Immanuel Klinik Rüdersdorf, Universitätsklinikum der Medizinischen Hochschule Brandenburg, in Rüdersdorf bei Berlin (Märkisch-Oderland) ein Bild von der Umsetzung.
Staatssekretärin Dr. Antje Töpfer sagte: „Green Care and Hospital ist unsere Antwort auf die Energiepreiskrise und bringt den Ausstieg aus fossiler Energie voran. Zusammen mit den weiteren Sofort-Hilfen aus dem Brandenburg-Paket federn wir so die Folgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine ab. Wir helfen unseren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, sich nachhaltig für die Zukunft aufzustellen und krisenfester zu werden. Die hohe Nachfrage im ganzen Land zeigt wie groß der Gestaltungswille ist.“
Mit dem Soforthilfeprogramm „Green Care and Hospital“ unterstützt das Land Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zur Abmilderung der Folgen der Energiekrise zusätzlich dabei, ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen – zum Beispiel mit einer energetischen Gebäudesanierung. Aus dem „Brandenburg-Paket“ stehen dafür in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt rund 66 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Immanuel Klinik Rüdersdorf setzte mit der Unterstützung des Landes den kompletten Austausch der Leuchten in der Klinik um.
Daniel Thamm, Pflegedirektor und kommissarischer Geschäftsführer erklärt: „Mithilfe des Förderprogrammes war es uns möglich, unsere Beleuchtung komplett auf LED-Leuchten umzustellen. Damit und mit einem durchdachten Lichtkonzept ist uns gelungen, bisher etwa 78.000 Kilowattstunden Strom bzw. knapp 41.000 Kilowattstunden fossile Energie zu sparen. Dies entspricht einer Halbierung an Energieverbrauch für die Beleuchtung unserer Klinik. “
Bei dem Besuch tauschte sich Staatssekretärin Dr. Töpfer mit der Geschäftsführung der Klinik auch über die aktuelle Situation der Krankenhäuser aus.
Dr. Antje Töpfer sagt: „Wir stehen fest an der Seite unserer Krankenhäuser. Für Brandenburg geht es bei der Krankenhausreform nicht um Standortschließungen, sondern um die bedarfs- und zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Sicherung der Gesundheitsstandorte. Dafür setzen wir uns weiter ein. Die Krankenhäuser in Brandenburg leisten gute Arbeit, stehen aber unter hohem wirtschaftlichen Druck. Die Finanzierung von Betriebskosten der Krankenhäuser fällt in die Zuständigkeit des Bundes. Die Refinanzierung der Betriebskosten bildet aber die aktuellen Entwicklungen nicht ab. Die Schere zwischen Kosten und Erlösen wird immer größer. Das ist der Grund, warum deutschlandweit immer mehr Krankenhäuser in finanzielle Schieflage geraten. Solange der Bund die Landesbasisfallwerte, die eine wichtige Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Höhe der Fallpauschalen sind, nicht erhöht, werden die Defizite und Finanzlücken der Kliniken immer größer. Der Landesbasisfallwert muss dringend erhöht werden. Brandenburg hat eine stabile und verlässliche Finanzierung für die Krankenhäuser. Im Landeshaushalt stehen als Investitionspauschale jedes Jahr insgesamt 110 Millionen Euro für Investitionen bereit.“
Neben der Krankenhausförderung stellt das Land erhebliche Mittel für die Kofinanzierung der Bundesprogramme zur Verfügung. Mit dem „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ haben die 54 Krankenhäuser im Land Brandenburg angesichts der krisenbedingten Preissteigerungen in 2023 zusätzlich 95 Millionen Euro aus dem Brandenburg-Paket. In diesem Jahr 2024 kommen weitere 95 Millionen Euro. Bereits im Herbst 2022 hatte das Land die Krankenhäuser im Rahmen des Corona-Rettungsschirms zusätzlich mit 82,45 Millionen Euro für coronabedingte investive Mehrausgaben unterstützt.
Hintergrund
Die Soforthilfe „Green Care and Hospital“ wird insbesondere für folgende Maßnahmen gewährt:
- Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken (zum Beispiel Wärmedämmung, Verschattung, Dachbegrünung, Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung auf Fernwärme oder eine auf erneuerbaren Energien basierende Strom- und Wärmeversorgung, Umstellung auf Energiegewinnung zur Selbstversorgung, basierend auf erneuerbaren Energien),
- Investitionen für weitere Maßnahmen (zum Beispiel Umrüstung auf LED-Technik, Umstellung auf Elektromobilität für Nutzfahrzeuge, PKW und auch andere Fahrzeuge wie E-Bikes/-Lastenräder),
- Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal, die ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern.
Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms ist unter anderem, dass die geplanten Maßnahmen zu einer erheblichen Reduzierung des Einsatzes fossiler Energien zur Deckung des Endenergieverbrauchs führen. Außerdem muss die Energieagentur Brandenburg der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bauliche Maßnahmen prüfen.