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Land unterstützt Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bei Digitalisierung

- Erschienen am 21.12.2023 - Pressemitteilung 285/2023

Das Land unterstützt die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Brandenburg bei der Digitalisierung: Pro Beratungsstelle stehen bis zu 4.000 Euro aus Landesmitteln bereit. 44 Beratungsstellen haben einen Förderantrag gestellt, die alle jetzt bewilligt wurden. Damit werden insgesamt rund 160.000 Euro eingesetzt, um digitale Beratungsangebote zu stärken. Mit dem Geld können die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zum Beispiel zusätzlich in Soft- und Hardware investieren, um ihre Präsenzberatung mit virtuellen Formaten wie Video oder Chat zu kombinieren.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher erklärt: „Die Digitalisierung von Beratungsangeboten wird für Ratsuchende immer wichtiger. Das gilt besonders für Flächenländer wie Brandenburg. Dank Video-Sprechstunden entfallen Wartezeiten und lange Fahrwege. Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten professionelle Hilfe. Für die flächendeckende Versorgung ist der Ausbau von digitalen Beratungsangeboten entscheidend. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie unterstützen wir die Beratungsstellen dabei. So wird das Angebot für schwangere Frauen und ihre Partner verbessert. Mit dem Digitalisierungsprojekt ist der Grundstein dafür gelegt, dass die Beratungsstellen zukünftig allen Beratungssuchenden ein digitales Beratungsangebot machen können.“

In Brandenburg gibt es 51 Schwangerschaftsberatungsstellen mit einem unterschiedlichen Spektrum an Beratungen. Einerseits wird im Rahmen der allgemeinen Schwangerschaftsberatung zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung oder zu allgemeinen Fragen einer Schwangerschaft beraten. Andererseits wird die Schwangerschaftskonfliktberatung angeboten, die nach § 218a StGB eine Voraussetzung für die Straffreiheit eines Schwangerschaftsabbruchs ist.

Im Landeshaushalt stehen für pro Jahr rund 5,3 Millionen Euro für die Förderung von Sach- und Personalkosten der Beratungsstellen für Familienplanung, Sexualaufklärung und Schwangerschaft/Schwangerschaftskonflikt zur Verfügung.