Digitale Barrierefreiheit: Erster Bericht zu Barrierefreiheit von Websites und Apps öffentlicher Stellen
- Erschienen am - PresemitteilungErstmals hat Sozialministerin Ursula Nonnemacher heute im Kabinett über den Stand digitaler Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen berichtet. Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen zu gewährleisten, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im digitalen Raum sicherzustellen. Die Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) wurde an diese Richtlinie angepasst und legt fest, dass die Sozialministerin ab diesem Jahr und danach alle drei Jahre über den Stand der digitalen Barrierefreiheit in Brandenburg berichtet.
Den nun vorliegenden Bericht hat Sozialministerin Nonnemacher heute dem Kabinett vorgelegt, bevor er dem Landtag zugeleitet wird. Er enthält die Auswertung von insgesamt 58 Websites und drei mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, die im Zeitraum der Jahre 2020 und 2021 von den Überwachungsstellen des Landes auf digitale Barrierefreiheit geprüft wurden. Außerdem beinhaltet der Bericht Angaben zu den bisher durchgeführten Verfahren der Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit.
Ministerin Nonnemacher: „Die Ergebnisse des ersten Monitorings spiegeln erst einen kleinen Ausschnitt zum aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Brandenburg wider. Neben der positiven Entwicklung, dass ganz offensichtlich überall eine Sensibilisierung im Bereich der Barrierefreiheit stattgefunden hat, sehen wir aber auch deutlich, wo es noch Nachholbedarf gibt. Hier müssen wir dringend besser werden.“
Laut dem Bericht kann bislang keines der geprüften Medien nach den gesetzlichen Vorgaben als vollständig barrierefrei angesehen werden. Besonderer Nachholbedarf besteht bei der Erstellung von Alternativtexten zu Abbildungen, bei Farbkontrasten von Texten, bei der Tastaturbedienbarkeit sowie bei der inneren und äußeren Struktur von Websites. Ein besonderes Augenmerk sollte dem Bericht zufolge auf die Erstellung von barrierefreien, nicht webbasierten Dokumenten wie beispielsweise PDF-Dateien gelegt werden, da dies aktuell die größte Herausforderung darstellt.
Positiv merkt der Bericht an, dass einige Barrierefreiheitsanforderungen bereits jetzt flächendeckend auf den Weg gebracht wurden. Darunter fällt die Umsetzung responsiver Designs, welche die Ausrichtung von Websites auf mobilen Geräten ohne Funktionsverlust ermöglichen oder das Vermeiden von Störeffekten wie Flackern oder Blitzen, die den Lesefluss beeinträchtigen könnten.
Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster: „Der Bericht ist ein Arbeitsauftrag nicht nur für Ämter und Ministerien, denn Barrierefreiheit geht alle an. Ich appelliere deshalb auch an alle Unternehmen, gesellschaftliche Initiativen und private Akteure, sich ebenfalls den Anforderungen zur Barrierefreiheit nach der BbgBITV verpflichtet zu fühlen, auch wenn sie das gesetzlich noch nicht müssen.“
Die Herstellung und Gewährleistung von digitaler Barrierefreiheit ist ein stetiger Prozess, den die Brandenburger Überwachungsstellen unter anderem beim Landesamt für Soziales und Versorgung sowie die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit bei der Landesbehindertenbeauftragten auch in Zukunft eng begleiten und mit ihrer fachlichen Expertise unterstützen werden.