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Ministerin Nonnemacher zur Krankenhausreform: Länder brauchen Möglichkeiten für Ausnahmen und Kooperationen

Gesundheitsministerium arbeitet an neuem Krankenhausplan und informiert mit Regionalkonferenzen über Reform

- Erschienen am 21.11.2023 - Presemitteilung 254/2023

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sieht bei der geplanten Krankenhausreform noch Änderungsbedarf. „Die besondere Situation der ostdeutschen Länder muss berücksichtigt werden. Denn hier wurden schon Anfang der 90er-Jahre Strukturbereinigungen vollzogen. Unsere Krankenhauslandschaft unterscheidet sich deutlich der in den westdeutschen Ländern. Zu strenge Voraussetzungen für die Zuweisung der neuen Leistungsgruppen dürfen nicht dazu führen, dass unsere Krankenhausplanung durch die Hintertür vom Bund gestaltet wird. Krankenhausplanung ist Ländersache. Deshalb brauchen wir langfristig Möglichkeiten für Ausnahmen und Kooperationen“, betont Nonnemacher vor der Sitzung der „Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform“ an diesem Donnerstag in Berlin.

Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat mit den Vorbereitungen für einen neuen Krankenhausplan bereits begonnen. Mit der geplanten Einführung von Leistungsgruppen als neue Grundlage der Krankenhausplanung anstatt der bisherigen Bettenplanung in Fachabteilungen muss der Landeskrankenhausplan von Grund auf neu erstellt werden. Anfang 2026 soll er in Kraft treten.

„Alle Krankenhausstandorte werden auch künftig für die regionale, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in unserem dünnbesiedelten Flächenland benötigt. Für Brandenburg geht es bei der Krankenhausreform nicht um Standortschließungen, sondern um die bedarfs- und zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Sicherung der Standorte in enger Abstimmung mit den Versorgungsakteuren und der kommunalen Familie“, so Nonnemacher.

Der Krankenhausplan des Landes teilt Brandenburg in fünf Versorgungsgebiete ein. In jedem dieser Gebiete führt das Gesundheitsministerium derzeit eine Regionalkonferenz durch, in denen alle relevanten Akteurinnen und Akteure über den aktuellen Stand der Krankenhausreform und zum Verfahren der Umsetzung im Land Brandenburg informiert werden. Die Regionalkonferenzen für die Versorgungsgebiete „Havelland-Fläming“ und „Lausitz-Spreewald“ haben bereits stattgefunden, die Regionalkonferenzen für „Prignitz-Oberhavel“, „Uckermark-Barnim“ und „Oderland-Spree“ folgen bis Mitte Dezember. Außerdem werden in jedem Versorgungsgebiet Dialogforen organisiert, in denen man sich über künftige ambulante und stationäre Kapazitäten sowie Versorgungsstrukturen austauschen kann.

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung ist dringend notwendig. Wir begreifen diese Reform als Chance. Die Krankenhäuser in Brandenburg leisten gute Arbeit, stehen aber unter hohem wirtschaftlichen Druck. Das System der Fallpauschalen hat die Krankenhäuser deutschlandweit zu stark ökonomischen Zwängen ausgesetzt. Auch die Corona-Pandemie und damit verbundene Belegungsausfälle wirken nach. Fachkräftemangel und erhöhte Qualitätsanforderungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, führen zu weiteren Ausfällen von Behandlungsmöglichkeiten und Erlösmöglichkeiten für die Kliniken. Hinzu kommen Inflation und steigende Betriebskosten. Aus diesen Gründen fordern die Länder auch ein Vorschaltgesetz für die existenzbedrohten Krankenhäuser, das die Betriebskosten bedarfsgerecht abdeckt.“

Im aktuellen Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen, von denen sich 22 Krankenhäuser in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden. Die Gesamtbettenkapazität beträgt landesweit aktuell 17.705. Zum Vergleich: 1990 gab es in Brandenburg 73 Krankenhäuser.

Hintergrund zur Krankenhausreform

Bund und Länder haben sich am 10. Juli 2023 auf die Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/krankenhausreform-eckpunkte).

Mit der Krankenhausreform werden drei zentrale Ziele verfolgt: Gewährleistung von Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge), Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie Entbürokratisierung. Es gilt, auch vor dem Hintergrund der Entwicklung der medizinischen und pflegerischen Fachkräftesituation in Deutschland eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherzustellen. Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Krankenhäuser künftig eine Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen erhalten, die ihnen durch die Planungsbehörde der Länder zugewiesen wurden und deren Qualitätskriterien sie erfüllen.

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Ident-Nr
254/2023
Datum
21.11.2023