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Jährlich eine Million Euro zusätzlich für Brandenburgs Frauenhäuser

Neue Richtlinie setzt Anreize für Verzicht auf Nutzungsentgelte

- Erschienen am 21.06.2023 - Presemitteilung 159/2023
Mutter mit Kind auf dem Arm Foto: Celina Löschau; Projekt „Empowering Connections: Solidarity in Safe Spaces – Creative Commons Fotopool gegen Gewalt an Frauen“

Das Land Brandenburg stockt die Mittel zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt deutlich auf. Mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 steht jährlich knapp eine Million Euro zusätzlich für die Förderung von Frauenhäusern im Land zur Verfügung. Damit steigt die Gesamtfördersumme pro Jahr von rund zwei auf drei Millionen Euro – ein Plus von 50 Prozent. Grundlage ist die neue Richtlinie des Frauenministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte für Zufluchts- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder im Land Brandenburg, die heute im Amtsblatt veröffentlicht wurde (Nummer 24 vom 21. Juni 2023). Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Erstmalig werden darin auch finanzielle Anreize gesetzt, die Einrichtungen zum Verzicht auf die Erhebung von Nutzungsentgelten bewegen sollen.

Frauenhäuser sind Schutzräume zur Gewährung von Unterkunft und Hilfe bei Gewalterfahrung. In Brandenburg gibt es derzeit 24 dieser Einrichtungen, im Jahr 2022 wurden dort insgesamt 464 Frauen und 585 Kinder aufgenommen.

Frauenministerin Ursula Nonnemacher: „Gewalt gegen Frauen ist in Brandenburg nach wie vor ein großes Problem. Wir verfügen landesweit über ein gut organisiertes Netz von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Zufluchtswohnungen, in denen von Gewalt betroffene Frauen niedrigschwellig Hilfe, Beratung und Schutz finden. Zur Sicherung und zur Ausweitung dieser auch in sozialer Hinsicht enorm wichtigen Angebote erhöht das Land nun die finanzielle Förderung deutlich. Damit verbunden ist die klare und unmissverständliche Botschaft: Häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder werden wir niemals tolerieren!“

Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben im Rahmen der Daseinsfürsorge nach § 2 Kommunalverfassung. Die neue Richtlinie ermöglicht die Förderung von anteiligen Personal- und Sachausgaben von qualifizierten Zufluchts- und Beratungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, zum Beispiel Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen oder ambulante Beratungsangebote. Empfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die das Geld dann an die Trägerinnen und Träger der Einrichtungen bzw. Angebote weitergeben. Um die Förderung zu erhalten, muss ein kommunaler Eigenanteil von 40 Prozent geleistet werden.

Der Höchstbetrag der jährlichen Gesamtförderung des Landes beträgt nunmehr exakt 2.994.800 Euro. Je Kreis bzw. kreisfreier Stadt kann ein jährlicher Sockelbetrag von 78.000 Euro für die Finanzierung ihrer Frauenhäuser und weitere 55.000 Euro für zusätzliche Personalbedarfe gewährt werden.

Neu ist: Künftig können pro Kreis und kreisfreier Stadt jährlich weitere 17.000 Euro als Pauschalbetrag sowie 2.400 Euro pro vorgehaltenem Familienzimmer bzw. Raum je Einrichtung bewilligt werden. Diese Mittel werden aber nur dann gewährt, wenn die jeweilige Einrichtung keine Nutzungsentgelte erhebt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Nutzung der Frauenhäuser allen von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern zu ermöglichen – unabhängig von ihrer finanziellen Situation.

Nonnemacher: „Es darf nicht sein, dass nur Schutz bekommt, wer in der Lage ist, dafür Geld zu bezahlen. Daher haben wir mit der neuen Förderrichtlinie finanzielle Anreize für all jene Frauenhäuser gesetzt, die Nutzungsentgelte erheben. Der erhöhte Förderanteil soll die so entstandenen Defizite ausgleichen und eine auskömmlichere Finanzierung ermöglichen. Wenn es uns gelingt, Nutzungsentgelten im Brandenburger Frauenhilfesystem komplett abzuschaffen, würde Brandenburg einen großen Schritt in Richtung Istanbul-Konvention machen.“

Die neue Richtlinie ermöglicht außerdem eine bessere Bezahlung der Frauenhaus-Mitarbeiterinnen, da Tarifanpassungen ausgeglichen werden können. Weil der Zeitrahmen künftig über eine jährliche Förderung hinausgeht, bekommen die Einrichtungen zudem mehr Planungssicherheit und verringern ihren bürokratischen Aufwand.

Der Schutz von Frauen vor Gewalt war auch eins der zentralen Themen der 33. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK), die Ende vergangener Woche unter dem Vorsitz des Landes Brandenburg in Potsdam stattfand. So sprach sich die GFMK für eine Verlängerung des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ aus, mit der die Bundesregierung von 2020 bis 2024 den baulichen Ausbau von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen fördert. Die GFMK begrüßte zudem das Vorhaben der Ampelkoalition im Bund, das Recht auf Schutz in geeigneten Einrichtungen sowie fachkundige Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und bei häuslicher Gewalt bundesrechtlich abzusichern. Die Absicherung des Rechts auf Schutz und Beratung sowie der Einstieg des Bundes in die Regelfinanzierung des Frauenhilfesystems sind entscheidende Maßnahmen im Zuge der Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Informationen zur Landesförderrichtlinie und Antragstellung

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV). Änderungsantrage für das Jahr 2023 können ab sofort beim LASV gestellt werden (Internet: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/zufluchts-und-beratungsangebote/).