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Brandenburg hebt Corona-Infektionsschutzverordnung zum 1. März auf

- Erschienen am 21.02.2023 - Presemitteilung 062/2023

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird zum 1. März 2023 aufgehoben. Damit entfallen die letzten verbliebenen landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen. Das Kabinett hat heute einer entsprechenden Aufhebungsverordnung von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher zugestimmt.

Hintergrund der Entscheidung: Die Bundesregierung hat angekündigt, aufgrund der stabilen Infektionslage fast alle bundesweit geltenden Test- und Maskenpflichten nach § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz zum 1. März 2023 auszusetzen und damit enden zu lassen. Lediglich die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen soll weiterhin bis zum 7. April 2023 gelten. Zudem bestehen nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes Ansprüche auf Testung für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen nur noch bis einschließlich 28. Februar 2023. Die kostenlosen Bürgertests zum „Freitesten“ waren bereits Mitte Januar abgeschafft worden.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir sind gut durch die Pandemie gekommen und haben in den vergangenen drei Jahren mit unseren Schutzmaßnahmen und Impfungen viele Menschen vor schweren Krankheitsverläufen geschützt und auch vielen Menschen das Leben gerettet. Jetzt hat sich die Infektionslage deutlich entspannt. In Brandenburg zeigen die drei Corona-Warnampeln auf Grün. Mit einer Überlastung des Gesundheitssystems durch Corona ist derzeit nicht mehr zu rechnen. Die Bundesregierung beendet deshalb nun die meisten Test- und Maskenpflichten. Und ab März gibt es deutschlandweit auch keine kostenfreien Corona-Tests mehr. Vor diesem Hintergrund besteht keine Grundlage mehr für eine Fortführung unserer Corona-Landesverordnung.“

Alle Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin gebeten, in Innenräumen, in denen sich viele Menschen aufhalten, die bekannten AHA+L-Verhaltensregeln zu beherzigen, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollten Kontakte vermieden und ein Test durchgeführt werden. Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben.

Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren.

Mit der Aufhebungsverordnung entfallen zum 1. März die letzten Regelungen der bestehenden SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in Brandenburg:

  • Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften sowie von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Beschäftigte dieser Einrichtungen müssen bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen, im Übrigen mindestens eine OP-Maske, soweit physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind. Die untergebrachten Personen müssen in den allgemein zugänglichen Bereichen der Einrichtungen sowie beim Empfang von körpernahen Dienstleistungen mindestens eine OP-Maske tragen.
  • Testpflicht: Alle Beschäftigten in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten, in Maßregelvollzugseinrichtungen und Einrichtungen wie psychiatrische Krankenhäuser, Heime der Jugendhilfe und für Senioren haben sich an jedem Tag, an dem sie zum Dienst eingeteilt sind, einer Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu unterziehen. Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte und nachweislich genesene Personen.

Mehr Informationen auf dem Corona-Portal: https://corona.brandenburg.de