Ministerin Nonnemacher begrüßt Selbstbestimmungsgesetz: „Großer Schritt für trans* und intergeschlechtliche Menschen“
- Erschienen am - PresemitteilungBrandenburgs Frauen- und Gleichstellungsministerin Ursula Nonnemacher begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, der heute im Bundesrat im ersten Durchgang behandelt wurde. In ihrer Rede im Bundesrat sagte sie:
„Trans* und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen sind noch immer von Diskriminierungen in fast allen Lebensbereichen betroffen.
Im öffentlichen Raum werden immer wieder Bedenken geäußert, die oftmals Ausdruck fehlenden Wissens zum Thema trans* und geschlechtliche Vielfalt sind.
Das eigene Empfinden der Geschlechtsidentität stellt alles andere als eine wechselhafte Laune dar! Die Änderung des Namens und des Personenstandes sind wohlüberlegte Schritte, denen oftmals lange persönliche Auseinandersetzungen und sehr unterschiedliche Leidenswege vorausgegangen sind.
Der Wunsch, im eigenen Geschlecht ernstgenommen und gesellschaftlich akzeptiert zu werden, eint trans*, inter* und nicht-binäre Menschen. Dieser Wunsch stellt vor allem aber auch einen universellen Grundrechtsanspruch dar. Das Recht jedes Menschen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beinhaltet den Schutz der geschlechtlichen Identität.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein großer Schritt für trans* und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Es dient dem Schutz lange diskriminierter Minderheiten und ist ein gesellschaftspolitischer Fortschritt. Es steht für das Recht jedes Menschen, in seiner Geschlechtsidentität geachtet und respektvoll behandelt zu werden.“