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Bund soll Rahmen für sektorenübergreifende regionale medizinische Versorgung schaffen

Arbeitssitzung des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V

- Erschienen am 20.09.2024 - Presemitteilung 163/2024

Zur Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung in Brandenburg fordert das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V vom Bund gesetzliche Regelungen, um die ambulante und die stationäre Versorgung besser miteinander zu verzahnen. Der Bund müsse „zügig über die laufenden Gesetzgebungsverfahren einen Instrumentenkasten für eine regional, vernetzte, sektorenübergreifende Versorgung schaffen“, erklärte das Gremium nach einer Sitzung auf Arbeitsebene am heutigen Freitag (20. September) in Potsdam. Mitglieder sind neben dem Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB), die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die kommunalen Spitzenverbände in Brandenburg.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sagte dazu: „Für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung, die effizient ist und gleichzeitig für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger gut erreichbar ist, müssen wir stationäre und ambulante Versorgung konsequent zusammen denken. Eine sektorenübergreifende, auf Kooperation ausgelegte Versorgungsplanung, gerade in Flächenländern wie Brandenburg, ist der Schlüssel zu einer zukunftsfähigen regionalen medizinischen Versorgung und zur Sicherung von Behandlungsstandorten. Ich appelliere daher ebenfalls an den Bund, so rasch wie möglich die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür herzustellen.“

Für den Fall, dass die Bundesregierung diesen Schritt nicht geht, unterstützt das Landesgremium den Einstieg in eine strukturierte sektorenübergreifende und regionale Versorgungsplanung auf Landesebene. Das Gremium fordert den Landesgesetzgeber der neuen Legislaturperiode auf, in diesem Zusammenhang die weitere Finanzierung des Projekts der „Versorgungsbedarfsanalysen im Land Brandenburg“, die von der Wirtschaftsförderung Brandenburg beauftragt und durch die Forschungsinstitute IGES und AGENON umgesetzt werden, für das Haushaltsjahr 2025 einzuplanen. Die Analysen liefern eine datengestützte Grundlage für die zukünftige sektorenübergreifende Planung. Die aktive Einbindung lokaler Akteurinnen und Akteure in diesen Prozess ist entscheidend, um gemeinsam praxisnahe und passgenaue Lösungen für die regionale Versorgung zu entwickeln.

Mehr zu den Versorgungsbedarfsanalysen: https://www.nppv-iges.de/

Hintergrund

Bundesweit können die Länder nach § 90a SGB V Gremien bilden, um sektorenübergreifende Versorgungsfragen zu beraten und entsprechende Empfehlungen zu geben. In Brandenburg gibt es dieses 90a-Gremium seit dem Jahr 2014.

Ständige Mitglieder des gemeinsamen Landesgremiums in Brandenburg sind das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft und die kommunalen Spitzenverbände. Darüber hinaus haben die in Brandenburg für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen, die Landesärztekammer Brandenburg, die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer und die auf Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der Pflegeberufe maßgebliche Dachorganisation ein Mitberatungsrecht.

Ziel des gemeinsamen Landesgremiums ist es, aktuelle Herausforderungen und regionale Versorgungsbedürfnisse im Gesundheitsbereich in den Fokus zu nehmen und dafür passende Lösungen auf den Weg zu bringen.

Weitere Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/gesundheit/gesundheitliche-versorgung/gremium-nach-90a/