23 Frauenbeauftragte für Behinderte in Wohneinrichtungen ausgebildet
Sozialministerin Nonnemacher und Landesbehindertenbeauftragte Armbruster überreichten Zeugnisse in Potsdam
- Erschienen am - PresemitteilungBrandenburg baut den Schutz von Frauen mit Behinderungen vor Belästigung und Gewalt in Einrichtungen der Eingliederungshilfe weiter aus. Erstmals haben Absolventinnen mit einer Behinderung eine Ausbildung als Frauenbeauftragte in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe abgeschlossen. Damit spielt Brandenburg in Deutschland eine Vorreiterrolle, denn gesetzlich vorgeschrieben sind bislang nur Frauenbeauftragte in Behindertenwerkstätten. Sozialministerin Ursula Nonnemacher und die Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster gratulierten den neuen Frauenbeauftragten und überreichten ihnen heute im Ministeriumsgebäude in Potsdam die Zeugnisse. Die Ausbildung wurde vom Sozialministerium mit rund 100.000 Euro aus Mitteln des behindertenpolitischen Maßnahmenpakets 3.0 gefördert.
Insgesamt haben heute 23 Frauen ihre Zeugnisse als Frauenbeauftragte erhalten. Weitere zwölf wurden als Unterstützerinnen geschult. Ausgebildet wurden sie von Trainerinnen des Hauses St. Norbert vom Deutschen Orden in Michendorf.
Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Frauen mit Behinderungen müssen besonders geschützt werden, denn sie erleben viel häufiger Diskriminierung und Gewalt als Frauen ohne Behinderungen. Das gilt leider auch für Einrichtungen der Behindertenhilfe. Frauenbeauftragte helfen Gewalt in Werkstätten und Wohneinrichtungen zu verhindern. Sie setzen sich dafür ein, dass Frauen und Männer die gleichen Rechte haben, sie schützen Frauen vor Belästigung, Diskriminierung und Gewalt. Dafür treten auch wir als Landesregierung konsequent ein. Darum freue ich mich sehr, heute Brandenburgs ersten Frauenbeauftragten in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe ihre Zeugnisse überreichen zu können und wünsche ihnen viel Erfolg bei ihrer Arbeit.“
Janny Armbruster, Landesbehindertenbeauftragte Brandenburg: „Wohneinrichtungen für behinderte Menschen sind nach wie vor meist weitgehend geschlossene Systeme. Frauen, die dort leben, müssen wissen, wer sie bei Gewalterfahrungen unterstützt, wer ihnen zuhört, sie stärkt und ihnen bei der Suche nach Lösungen hilft. Dies ist die Aufgabe der Frauenbeauftragten. Ich bin sehr stolz darauf, dass es uns in Brandenburg gelungen ist, über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinauszugehen und Frauenbeauftragte auch in Wohnheimen einzusetzen.“
Frauenbeauftragte in Behindertenwerkstätten werden in Brandenburg bereits seit 2016 ausgebildet und seit 2021 eingesetzt. Insgesamt sind landesweit derzeit 60 Frauenbeauftragte dort tätig. Im Juli dieses Jahres schlossen sie sich zur Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Frauenbeauftragten in den Werkstätten für behinderte Menschen zusammen.
Die im Auftrag des Bundesfrauenministeriums durchgeführte Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen in Deutschland“ kam 2014 zu dem erschreckenden Ergebnis, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen überdurchschnittlich oft unter Gewalt und Diskriminierung zu leiden haben. So erfuhr beispielsweise jede dritte bis vierte Frau mit Behinderung in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt. Das ist zwei- bis dreimal häufiger als bei Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Auch Diskriminierung und Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe gehören zum Alltag vieler Frauen mit Behinderungen.
Das Bundesteilhabegesetz sieht vor, dass zur Gewaltprävention in Werkstätten der Eingliederungshilfe Frauenbeauftragte einzusetzen sind. Im „Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 3.0“ hat sich die Landesregierung zudem zu einer Ausweitung auch auf andere Einrichtungen der Eingliederungshilfe verpflichtet. Die Frauenbeauftragten setzen sich für die gleiche Behandlung von Frauen und Männern sowie den Schutz vor Belästigung und Gewalt ein.