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Staatssekretärin Antje Töpfer besucht Grenzveterinärdienst am Flughafen BER

- Erschienen am 19.12.2023 - Pressemitteilung 283/2023

Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer besuchte heute den Grenzveterinärdienst am Flughafen Berlin Brandenburg BER und informierte sich über die Arbeit. Der Grenzveterinärdienst gehört zum Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) und kontrolliert unter der Leitung von Tierärztin Dr. Christine Hanke die Ein- und Durchfuhr von Tieren, Waren tierischer Herkunft und vorführpflichtigen Erzeugnissen und Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft. 2023 wurden bislang 378 Tiere kontrolliert.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer: „Tierschutz und die Verhütung von Tierseuchen ist ein grenzüberschreitendes Anliegen. Der Grenzveterinärdienst trägt maßgeblich dazu bei, das Einschleppen gefährlicher Tierseuchen zu verhindern. Am BER, mit seiner zentralen Rolle für den Waren- und Reiseverkehr in der Hauptstadtregion, ist diese Arbeit besonders wichtig, um artgerechte Tiertransporte sicher möglich zu machen.“

Das Team von sieben Mitarbeitenden fertigt den internationalen Verkehr an 365 Tagen im Jahr ab. Die Hauptaufgabe besteht darin, die veterinärrechtlichen Einfuhrkontrollen kommerzieller Importe aus Drittländern durchzuführen. Diese erfolgen auf der Grundlage der gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Tierschutzes, des Tierseuchen- und Gesundheitsschutzes im kommerziellen als auch im Reiseverkehr.

Der Abteilungsleiter Verbraucherschutz im LAVG, Dr. Iwan Chotjewitz, erklärt: „Abhängig von den aktuellen Flugverbindungen variiert das Kontrollaufkommen stark. Momentan erhalten wir größtenteils Waren, die aus Asien über das Drehkreuz Doha in Katar eingeflogen werden. Auch aus oder via Türkei und Israel kommen regelmäßig kontrollpflichtige Sendungen.“

Die Bandbreite kontrollierter Tiere reicht vom Zierfisch bis zur Hauskatze. Wenn bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten durch den Zoll der Verdacht gestellt wird, dass Einreisebestimmungen nicht erfüllt sind, wie unzureichender Impfschutz oder Anhalt für Infektionen, erfolgt die Vorstellung beim Grenzveterinärdienst. Dieser kann eine Quarantäne, Impfung, Blutuntersuchung oder im Ernstfall auch Tötung des Tieres anordnen.

Bei Lebensmitteln wird der Grenzveterinärdienst ebenso unter Mitwirkung des Zolls tätig. Wenn dort der Verdacht auf einen Verstoß gegen Einfuhrbestimmungen gestellt wird, erfolgt die tierärztliche Kontrolle. Wenn sich dieser bestätigt, veranlasst der Grenzveterinärdienst die Beseitigung. Unter den abgefertigten Produkten findet sich ein breites Spektrum wie Tee, Tierdärme, Kaviar, Basilikum und wissenschaftliche Proben.

Insgesamt wurden vom Grenzveterinärdienst im Jahr 2022 558 Tiere abgefertigt, bei elf davon gab es Beanstandungen. Daneben wurden 1.207 Kilogramm Fleischprodukte, 1.755 Kilogramm Milchprodukte und 318 Kilogramm weitere Produkte tierischen Ursprungs, vor allem Honig in Bienenwaben, kontrolliert.