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Netzwerktreffen brandenburgischer Frauenhäuser

- Erschienen am 19.09.2022 - Presemitteilung 399/2022
Netzwerktreffen brandenburgischer Frauenhäuser 2022

Bei einem Netzwerktreffen brandenburgischer Frauenhäuser haben sich am heutigen Montag (19. September) im Frauenministerium in Potsdam Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern, Frauennotwohnungen und Frauenberatungsstellen in Brandenburg zu einem Austausch mit Ministerin Ursula Nonnemacher getroffen. Im Fokus des Gesprächs standen Fragen der Finanzierung der Einrichtungen angesichts der durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine extrem gestiegenen Preise, nicht zuletzt für Strom und Gas.

Frauenministerin Ursula Nonnemacher: „Als soziale Anker in unserer Gesellschaft sind Frauenhäuser unverzichtbar. Sie schützen betroffene Frauen und Kinder vor Gewalt und bieten ihnen Beratung und Unterstützung. Sie leisten durch niedrigschwellige Angebote einen unschätzbar wertvollen Beitrag zum sozialen Ausgleich. Durch die Folgen von Corona-Pandemie und Krieg werden die Einrichtungen noch stärker genutzt, und die Mitarbeiterinnen sind mittlerweile längst an der Belastungsgrenze angekommen. Die spürbar gestiegenen Betriebskosten der Schutzeinrichtungen erhöhen zudem die Kostenlast. Um das Frauenhilfesystem in Brandenburg zu stabilisieren und auszubauen, hat eine Erhöhung der Frauenhaus-Finanzierung daher für mich höchste Priorität.“

Der 1995 gegründete Verein „Netzwerk brandenburgischer Frauenhäuser“ ist ein Zusammenschluss von Frauenhäusern, Frauennotwohnungen und Frauenberatungsstellen in Brandenburg. Etwa die Hälfte der momentan 24 Einrichtungen befindet sich in autonomer Trägerschaft, ein Frauenhaus wird vom zuständigen Landkreis betrieben. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 447 Frauen und 566 Kinder aufgenommen.

Frauenhäuser sind Schutzräume zur Gewährung von Unterkunft und Hilfe bei Gewalterfahrung. Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben im Rahmen der Daseinsfürsorge nach § 2 Kommunalverfassung. In diesem Jahr stehen für die Finanzierung der Frauenhäuser insgesamt rund zwei Millionen Euro zur Verfügung. Der höchstmögliche Zuwendungsbetrag pro Kreis liegt bei 111.878 Euro. Allerdings rufen nicht alle Kreise den vollen Betrag ab. Die Landesförderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Kreise bzw. kreisfreien Städte einen Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von mindestens 40 Prozent leisten.

Die jährlichen Netzwerktreffen brandenburgischer Frauenhäuser im Frauenministerium haben in Brandenburg bereits eine lange Tradition. In den letzten beiden Jahren musste die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. In diesem Jahr nahmen 25 Frauenhaus-Mitarbeiterinnen aus 13 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten daran teil.

Eine Übersicht zu allen landesweiten Angeboten für Beratung und Akutunterbringung bei häuslicher Gewalt durch die Brandenburger Frauenschutzeinrichtungen finden Sie hier: https://nbfev.de