Gesundheitsministerin Müller: Krankenhausreform gemeinsam umsetzen
Gesundheitsministerin Britta Müller besuchte das GLG Werner Forßmann Klinikum Eberswalde und informierte sich über das GLG-Konzept zur notwendigen Strukturanpassung in den Krankenhäusern Angermünde und Prenzlau
- Erschienen am - PresemitteilungGesundheitsministerin Britta Müller informierte sich heute bei ihrem Besuch des GLG Werner Forßmann Klinikums Eberswalde über das Konzept der GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH zur notwendigen Strukturanpassung in den Krankenhäusern Angermünde und Prenzlau, um auch künftig an den Standorten die Versorgung zu sichern. Sie sprach mit der Geschäftsführung, mit Beschäftigten, dem Betriebsrat und mit den Gesellschaftern. Weitere Themen waren die Umsetzung der Krankenhausreform und die Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum.
Gesundheitsministerin Müller erklärte: „Das erklärte Ziel der neuen Landesregierung ist, alle Krankenhausstandorte in Brandenburg als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten und damit die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insgesamt zu sichern. Die Herausforderungen sind groß. Weniger Patienten und steigende Betriebskosten setzen alle Akteure im Gesundheitswesen enorm unter Druck. Klar ist: Standorte müssen sich an die geänderten Bedarfe anpassen, wie es auch am Beispiel der GLG-Krankenhäuser hier im Nordosten Brandenburgs deutlich wird. Veränderungen sind notwendig, sie bieten aber auch Chancen und Vorteile. Wir setzen auf stärkere Kooperation und Arbeitsteilung. Es darf keinen Abbau einer stationären Leistungserbringung ohne Alternativangebot geben. Die Leistungsangebote bleiben in einer anderen Struktur erhalten. Mir ist dabei besonders wichtig, dass die Beschäftigten und die Patienten gut informiert werden. Für viele Menschen bedeutet das Krankenhaus vor Ort ein starkes Gefühl von Sicherheit, ein Stück Heimat, das mit vielen persönlichen Erinnerungen und großen Emotionen verbunden ist. Veränderungen rufen immer auch Ängste hervor. Gerüchte verunsichern. Wir müssen deshalb den Wandel gut und transparent erklären und begleiten. Die Krankenhausreform können wir nur gemeinsam erfolgreich umsetzen. Das funktioniert mit einem echten Miteinander.“
Mit der Krankenhausreform soll die Klinikversorgung zukunftssicher aufgestellt werden. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag hatte der Bundesrat das entsprechende Gesetz gebilligt. Am 12. Dezember ist es in Kraft getreten. Das Gesetz sieht drei Rechtsverordnungen vor, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen: zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen, zur Regelung der Mindestvorhaltezahlen und zum Transformationsfonds. Diese Verordnungen liegen den Ländern noch nicht vor. Die Neuerungen der Reform sollen schrittweise umgesetzt werden. So sollen die Länder bis Ende 2026 ihren Kliniken Leistungsgruppen zuweisen können.
Gesundheitsministerin Müller: „Die Krankenhausreform ist beschlossen, ohne dass der Bund den Ländern eine belastbare Auswirkungsanalyse zur Verfügung gestellt hat. Das ist eine große Bürde. Aber jetzt schauen wir nach vorn. Wir brauchen jetzt schnell die drei Rechtsverordnungen des Bundesgesundheitsministeriums zur Ausgestaltung der Krankenhausreform, damit wir wirklich in die Detailplanung einsteigen und die neuen Leistungsgruppen zuweisen können. Der Zeitplan zur Umsetzung ist sehr eng. In den noch anstehenden drei Rechtsverordnungen müssen weitere Verbesserungen ausgehandelt werden. Brandenburg wird weiterhin engagiert und konstruktiv an diesem Prozess mitwirken. Auch hinsichtlich der Finanzierung braucht es dringend Verbesserungen. Die Forderung einer Überbrückungsfinanzierung werden wir gegenüber der neuen Bundesregierung mit Nachdruck adressieren. Es darf nicht zu unkontrollierten Insolvenzen kommen.“
Gesundheitsministerin Müller wird in den kommenden Wochen weitere Krankenhäuser besuchen und über die konkreten Herausforderungen und Pläne mit den Akteuren vor Ort sprechen. „Man muss sich jeden Standort einzeln betrachten. Die Voraussetzungen sind überall anders“, so Ministerin Müller.
Im aktuellen Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen, von denen sich 22 Krankenhäuser in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden. Von den 54 Krankenhäusern sind 28 sogenannte Sicherstellungsstandorte. Das sind Krankenhäuser, die für die regionale Basisversorgung der Bevölkerung notwendig sind, aber aufgrund der geringen Fallzahlen in den relevanten Fachabteilungen größeren Herausforderungen bei einer kostendeckenden Finanzierung ausgesetzt sind.
Hintergrund
Der GLG-Verbund ist der größte Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen im Nordosten Brandenburgs. Er umfasst fünf Krankenhäuser: das Werner Forßmann Klinikum Eberswalde, das Martin Gropius Krankenhaus, das Kreiskrankenhaus Prenzlau, das Krankenhaus Angermünde und die Fachklinik Wolletzsee. Außerdem gehören zum GLG-Verbund Medizinische Versorgungszentren mit Arzt- und Facharztpraxen, ein ambulantes Rehabilitationszentrum, ein ambulanter Pflegedienst und eine Medizinservice-GmbH, Wohnstätten, Tageskliniken und Beratungsstellen für psychisch erkrankte Menschen. Gesellschafter der GLG mbH sind die Landkreise Barnim (71,1 %) und Uckermark (25,1 %) sowie die Stadt Eberswalde (3,8 %).