Land fördert Verbraucherzentrale Brandenburg im Jahr 2024 mit rund 2,6 Millionen Euro
- Erschienen am - PresemitteilungDas Land fördert die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) auch in 2024 mit rund 2,6 Millionen Euro. Bereits für das Jahr 2023 wurde die jährliche institutionelle Förderung der VZB von bislang 2,3 Millionen Euro um 300.000 Euro erhöht. Diese Höhe wird nun fortgeschrieben. Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher übergab den Zuwendungsbescheid für 2024 im Rahmen des Jahresgesprächs heute an den Vorstand der VZB. Dabei wurde auch eine Vereinbarung über die langfristige Fortführung der engen Zusammenarbeit zwischen dem Verbraucherschutzministerium und der VZB bis Ende 2027 unterzeichnet.
Verbraucherschutzministerin Nonnemacher: „Ich danke der Verbraucherzentrale Brandenburg für ihre wertvolle Arbeit und das große Engagement. Sie steht den Brandenburgerinnen und Brandenburgern als kompetente Ansprechstelle in allen Verbraucherfragen landesweit und niedrigschwellig zur Verfügung. Mit der Förderung sichern wir die Beratung in den Beratungsstellen vor Ort, per E-Mail, Videochat im Digimobil oder am Telefon. Verbraucherinnen und Verbrauchen können sich auf die Verbraucherzentrale verlassen. Hier bekommen sie aktuelle, verlässliche Informationen und unabhängige Beratung. Dazu zählt insbesondere die Energierechtsberatung, die seit Herbst 2022 kostenfrei angeboten wird. Die Verbraucherzentrale setzt sich konsequent für starke Verbraucherrechte ein. Aktuell ist es wichtiger denn je, die vielfältigen Unterstützungsangebote der Verbraucherzentrale für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land durch eine verlässliche Förderung zu sichern.“
Zu den Beratungsschwerpunkten der Verbraucherzentrale gehören neben dem Thema Energie Probleme in Zusammenhang mit dem Einkauf von Waren und Dienstleistungen, Reiseverträgen, Internet-, Rundfunk- und Telefonverträgen sowie Fragen rund um das Thema Finanzen und Versicherungen. Die individuelle und themenspezifische Beratung ist Kern der Verbraucherarbeit in Brandenburg, die nur durch die Förderung des Ministeriums von der Verbraucherzentrale realisiert werden kann. Eine weitere Aufgabe ist die Wahrnehmung kollektiver Rechtsschutzinstrumente im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften. Zudem führt die VZB Marktchecks bzw. -untersuchungen durch und unterstützt die Verbraucherbildung.
Internet: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de