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Kabinett beschließt Zuständigkeitsverordnung zum Konsumcannabisgesetz

- Erschienen am 18.06.2024 - Presemitteilung 115/2024

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) wird die zuständige Behörde für die Umsetzung des durch den Bund erlassenen Konsumcannabisgesetz im Land Brandenburg. Das Kabinett hat heute einer entsprechenden Vorlage für die Zuständigkeitsverordnung von Ministerin Ursula Nonnemacher zugestimmt. Die Zuständigkeitsverordnung tritt voraussichtlich Ende Juni in Kraft, am Tag nach der Verkündung.

Das Cannabisgesetz ist, mit Ausnahme der Regelungen zu Anbauvereinigungen, am 1. April in Kraft getreten und sieht eine Reihe von Vollzugsaufgaben für die Länder vor. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen gelten ab 1. Juli 2024. Mit dem Bundesgesetz ist der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert.

Das LAVG wird als zuständige Behörde in Brandenburg folgende Aufgaben übernehmen: die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen, den Widerruf und die Rücknahme der Erlaubnis, die behördliche Überwachung der Anbauvereinigungen sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Anträge auf Erlaubnis für eine Anbauvereinigung können ab dem 1. Juli 2024 beim LAVG eingereicht werden.

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Das Cannabisgesetz zielt darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden. Das LAVG hat aufgrund seiner bereits bestehenden Zuständigkeiten im Bereich der Apotheken-, Arzneimittel-, Betäubungsmittel- sowie der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung umfassende und langjährige praktische Erfahrungen in Genehmigungs- und Überwachungsverfahren einschließlich Probenentnahmen. Die Bündelung der neuen Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben beim LAVG gewährleistet eine effiziente und effektive Aufgabenerledigung. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Anbauvereinigungen im gesamten Land nach einheitlichen Maßstäben genehmigt und überwacht werden. Das entlastet zudem die Kommunen.“

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums veröffentlicht: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/gesundheit/suchtpraevention-und-suchthilfe/cannabis/