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Tierschutzförderung: Verbraucherschutzministerium stellt in 2023 einmalig mehr Geld für die Katzenkastration zur Verfügung

- Erschienen am 17.09.2023 - Presemitteilung 211/2023

Freilebende herrenlose Hauskatzen sind - anders als Wildtiere - nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst, sodass sie häufig Schmerzen, Leiden oder Gesundheitsschäden erfahren. Um diesem Problem entgegenzuwirken, setzen sich Tierschutzorganisationen mit großem Engagement für die Kastration dieser Katzen ein – ein entscheidender Faktor, um das Wohlergehen der herrenlosen Katzen zu verbessern. Das Verbraucherschutzministerium unterstützt Tierschutzorganisationen dabei finanziell über die sogenannte Katzenkastrationsrichtlinie. Weil die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel für 2023 bereits ausgeschöpft sind, das Problem aber weiterhin akut ist, wurde für dieses Jahr eine einmalige zusätzliche Sonderförderung in Höhe von insgesamt 30.000 Euro aufgelegt.

Gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen können ab sofort für Projekte, die noch nicht begonnen wurden, die aber noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können, einen Antrag auf Förderung zur Katzenkastration stellen. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Da das Geld noch vor Abschluss des Haushaltsjahres 2023 ausgezahlt werden muss, sollte die Antragstellung möglichst zügig erfolgen. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anträge.

Die Corona-Pandemie hat zu einem starken Anstieg der Zahl verwilderter Katzen geführt. Die Tiere vermehren sich schnell und unkontrolliert, sind oftmals abgemagert, leiden unter Wurmbefall, Parasiten und Verletzungen. Die Vermehrung verwilderter Katzen durch Kastration zu unterbinden, ist daher ein aktiver Beitrag zum Tierschutz. Die Eingriffe werden von Tierärztinnen und Tierärzten im Auftrag von Tierschutzorganisationen durchgeführt und verlaufen in der Regel komplikationslos. Bewilligt werden höchstens 58 Euro für jede weibliche Katze und 20 Euro für männliche Tiere. Für weibliche Katzen ist die Förderung höher, weil der Eingriff bei ihnen aufwendiger ist.

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Ident-Nr
211/2023
Datum
17.09.2023