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Im Fokus: Cannabis und die Auswirkungen

Gesundheitsstaatssekretär Thomas Götz eröffnet 8. Plenum der Landessuchtkonferenz

- Erschienen am 17.06.2024 - Presemitteilung 112/2024
Achtes Plenum der Landessuchtkonferenz

Welche Folgen hat das Cannabisgesetz für Brandenburg? Welche Auswirkungen hat es auf die Suchtprävention, Suchthilfe, Rehabilitation und Suchtselbsthilfe? Dies sind die zentralen Fragen, mit denen sich das 8. Plenum der Landessuchtkonferenz am heutigen Montag (17. Juni) in Potsdam beschäftigt. Die Konferenz ist ein Zusammenschluss aller Institutionen, die sich auf Landesebene mit Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe und Selbsthilfe beschäftigen. Das 8. Plenum steht unter dem Motto „Cannabis, Alkohol, Tabak & Co. – komplexe Herausforderungen für die Gesellschaft“. Gesundheitsstaatssekretär Dr. Thomas Götz eröffnete die Tagung mit einem Grußwort.

Gesundheitsstaatssekretär Götz: „Ein Viertel aller erwachsenen Brandenburgerinnen und Brandenburger raucht Schätzungen zufolge regelmäßig, ebenso viele trinken Alkohol in gesundheitsgefährdender Menge. Alleine diese erschreckenden Zahlen zeigen, dass wir die Kenntnis über und den Umgang mit abhängigkeitserzeugenden Substanzen kontinuierlich und kritisch hinterfragen müssen. Dies gilt im Übrigen auch für die sogenannten nicht-stoffgebundenen Süchte wie pathologisches Glückspiel oder pathologischer Medienkonsum. Hier müssen wir kontinuierlich und deutlich auf eine verbesserte und zielgruppengerechte Aufklärung und Prävention setzen. Denn wer die schweren Gesundheitsrisiken kennt, die mit dem übermäßigen und regelmäßigen Genuss von Rauschmitteln und Drogen einhergehen, erliegt auch weniger leicht ihren scheinbaren Verlockungen. Aber auch eine gut aufgestellte Suchthilfelandschaft, inklusive der Selbsthilfe, Therapie- und Rehabilitationsangebote sowie die Schadensminimierung, die auf Hilfe statt Repression setzt, sind elementare Bestandteile einer modernen gesundheitlichen Drogenpolitik.“

Dies zeige sich am Beispiel von Cannabis. Gesundheitsstaatssekretär Götz: „Das Verbot von Cannabis ist gescheitert. Es sind Schwarzmärkte entstanden, auf denen es weder Jugend- noch Gesundheitsschutz gibt. Das Ziel, Menschen von einem Konsum von Cannabis abzubringen, wurde durch die Verbotspolitik zu keinem Zeitpunkt erreicht. Deshalb sind Legalisierung und Entkriminalisierung von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen der richtige Weg. Mit dem Cannabis-Gesetz wurde der Weg für eine zeitgemäße Drogenpolitik geebnet. Die zentralen Ziele sind, den Gesundheitsschutz zu stärken, die Aufklärung über Risiken zu intensivieren, präventive Maßnahmen zu verstärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden.“

Gesundheitsstaatssekretär Götz betont:Grundsätzlich gilt selbstverständlich weiterhin: Entscheidend ist eine Drogen- und Suchtpolitik, die auf Prävention und Jugendschutz setzt. Drogen dürfen nicht verharmlost werden, denn jeder Konsum von Drogen birgt gesundheitliche Gefahren. Deshalb sind Präventionsmaßnahmen, Beratung und Therapieangebote unabdingbar. Die Suchtprävention und Suchthilfe im Land Brandenburg sind gut aufgestellt und müssen dies auch in Zukunft sein. Die Fachkräfte der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen und die der vier überregionalen Suchtpräventionsfachstellen sind gut vorbreitet auf Anfragen zu Angeboten der Cannabis-Prävention und bieten einen klugen Mix aus verhaltensbezogener und verhältnisbezogener Prävention an.“

Andrea Hardeling, Geschäftsführerin der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen: „Das Plenum der Landessuchtkonferenz bietet einen guten Rahmen, um die zukünftigen Ziele und Maßnahmen im Bereich der Suchthilfe und Prävention mit allen relevanten Akteuren im Land Brandenburg zu entwickeln. Dabei sollten Präventionsmaßnahmen substanzübergreifend und auch bezogen auf Verhaltenssüchte in den Blick genommen werden. Eine gute Vernetzung der Akteure in den Lebenswelten wie zum Beispiel Schule und Sozialraum ist Voraussetzung für wirksame Prävention vor Ort. Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht aktuell im Fokus der Präventionsmaßnahmen. Hier geht es darum Jugendliche zu stärken und den Zeitpunkt des erstens Konsums von Suchtmitteln so weit wie möglich hinauszuzögern.“

Neben den Folgen der bundesgesetzlichen Neuregelung zur Cannabis-Teillegalisierung und deren Umsetzung im Land Brandenburg geht es in der Tagung auch um die Tätigkeit der vier Arbeitskreise der Landessuchtkonferenz: Suchtprävention, ambulante Suchthilfe, Daten/Berichterstattung sowie Pathologisches Glücksspiel. Alle Arbeitsgruppen berichten aus ihren Arbeitsfeldern und geben einen Ausblick auf künftige Schwerpunkte. So will sich der Arbeitskreis Suchtprävention unter anderem verstärkt dem Thema Cannabisprävention im Jugend- und jungen Erwachsenenalter widmen.

Der Arbeitskreis Pathologisches Glücksspiel plant, sich ebenfalls auf die Prävention zu fokussieren und unter anderem entsprechende Maßnahmen im Zuge der Erweiterung des Glücksspielangebots durch Internet-Glücksspiele und Sportwetten zu unterstützen.

Rund 7.500 Menschen suchen jährlich eine der 25 ambulanten Suchtberatungsstellen in Brandenburg auf – 91 Prozent davon, weil sie selbst suchtkrank sind. Die mit 64 Prozent mit Abstand häufigste Diagnose ist Alkoholsucht, gefolgt von der Abhängigkeit von Cannabinoiden mit 13 Prozent.

Hintergrund

Die Landessuchtkonferenz wurde 2002 nach einem Kabinettsbeschluss ins Leben gerufen. Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Institutionen, Organisationen, Vereinigungen und Verbänden aus dem Handlungsfeld der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe.

Sie versteht sich als Forum für die fachliche und politische Diskussion zum Thema Sucht und Suchtpolitik. Dazu zählt auch die Beobachtung und Analyse des Suchtgeschehens in Brandenburg und das Aufdecken von Schwachstellen in den Bereichen der Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe und der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität.

Die Landessuchtkonferenz wird von der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. koordiniert und vom Gesundheitsministerium gefördert.

Weitere Informationen:https://www.lsk-brandenburg.de/