Hauptmenü

Integrationsbeauftragte Lemmermeier zum Chancen-Aufenthaltsrecht: „Geflüchteten Menschen eine Perspektive eröffnen“

Internationaler Tag der Migranten am 18. Dezember

- Erschienen am 16.12.2022 - Presemitteilung 545/2022

Anlässlich des Internationalen Tags der Migranten am 18. Dezember weist Landesintegrationsbeauftragte Dr. Doris Lemmermeier auf die Chancen der Zuwanderung für das Land Brandenburg hin. Dabei begrüßte sie die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts, das vor allem Menschen, die aktuell im Besitz einer Duldung sind, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnet.

Landesintegrationsbeauftragte Dr. Doris Lemmermeier: „Menschen verlassen aus unterschiedlichen Gründen ihr Heimatland. Das führt dazu, dass sie bezüglich ihres Bleiberechts unterschiedlich behandelt werden. Einige Menschen, die schon viele Jahre hier leben, haben aktuell eine Duldung, also einen unsicheren Aufenthaltsstatus. Vor allem für diese Menschen ist das Chancen-Aufenthaltsrecht ein Schritt in die richtige Richtung. Die Aufenthaltserlaubnis auf Probe für 18 Monate eröffnet Geflüchteten die Möglichkeit, sich eine Grundlage für ein Leben in Deutschland aufzubauen. Vor allem in Brandenburg sind wir auf Arbeits- und Fachkräfte angewiesen. Diese sollten wir nicht nur aus dem Ausland anwerben. Vor allem müssen wir sehen, wer schon bei uns ist. Wir können es uns nicht leisten, dass Menschen, die bereits hier leben, daran gehindert werden, ihre Potenziale zu entfalten.“

Nach der Verabschiedung im Bundestag hat auch der Bundesrat am heutigen Freitag (16.12.) das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht gebilligt. Dieses sieht vor, dass geduldete Personen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, eine achtzehnmonatige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse und Identitätsnachweis).

Dr. Doris Lemmermeier: „Für alle Geflüchteten ist es nun sehr wichtig, sich schnell beraten zu lassen, ob sie für die neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2023 in Frage kommen. Sie haben bei dem Aufenthalt auf Probe 18 Monate Zeit, die Anforderungen zu erfüllen. Das ist nicht einfach und die Zeit ist knapp bemessen. Dennoch bedeutet es für viele Menschen endlich die Chance, einen Aufenthalt in Deutschland zu erhalten. Das Gesetzespaket umfasst weitere Änderungen im Aufenthaltsrecht. Zum Beispiel wird die notwendige Voraufenthaltszeit für gut integrierte Erwachsene von acht auf sechs Jahre verkürzt. Allerdings gibt es auch berechtigte Kritik an dem Paket. 18 Monate Zeit, um alle Anforderungen zu erfüllen, ist in einigen Fällen nicht ausreichend. Auch beinhaltet das Paket für gut integrierte Jugendliche eine enorme Verschlechterung. Sie müssen nun 12 Monate im Besitz einer Duldung sein, bevor sie Zugang zu einem Bleiberecht erhalten können. Bislang gab es diese Vorschrift nicht. Schon bei der Beschäftigungsduldung hat sich gezeigt, dass das in der Praxis ein kaum zu überwindendes Hindernis darstellt. Diese Änderung ist für mich nicht nachvollziehbar und äußerst bedauerlich.“

Hintergrund

Der Internationale Tag der Migrantinnen und Migranten soll darauf aufmerksam machen, dass es weltweit Millionen Menschen gibt, die ihr Zuhause verlassen haben und nun woanders leben. All diese Menschen sind Migranten. Seit dem Jahr 2000 wird der Tag immer wieder am 18. Dezember von den Vereinten Nationen ausgerufen.