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Kabinett beschließt Staatsvertrag über ein klinisch-epidemiologisches Krebsregister für Brandenburg und Berlin

- Erschienen am 16.08.2022 - Presemitteilung 339/2022

Brandenburg und Berlin wollen ihr gemeinsames klinisches Krebsregister ausbauen und ihm zum 1. Januar 2023 auch die Aufgabe der Epidemiologie von Krebserkrankungen übertragen. Die Epidemiologie beschäftigt sich mit der Verbreitung, aber auch mit den Ursachen und Bedingungen von Erkrankungen in der Bevölkerung. Für das geplante gemeinsame klinisch-epidemiologische Krebsregister ist ein neuer Staatsvertrag notwendig, den das Brandenburger Kabinett heute beschlossen hat. Der Berliner Senat hat dem heute parallel ebenfalls zugestimmt.

Mit dem Kabinettsbeschluss kann Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher den Staatsvertrag für Brandenburg unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung bedarf er noch der Ratifizierung durch beide Länderparlamente. Damit schaffen Brandenburg und Berlin die rechtlichen Voraussetzungen für ein länderübergreifendes klinisch-epidemiologisches Krebsregister in Form einer gemeinnützigen GmbH. Alleinige Gesellschafterin ist und bleibt die Landesärztekammer Brandenburg.

Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Dank großer Fortschritte bei Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge haben sich die Überlebenschancen und die Lebensqualität krebskranker Menschen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert. Diesen medizinischen Erfolg haben wir auch den Krebsregistern zu verdanken. Damit stehen den Ärztinnen und Ärzten umfangreiche Daten zur Verfügung, die ihnen helfen, die Qualität der Krebsbehandlung gezielt zu verbessern. Doch immer noch ist Krebs die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Berlin und Brandenburg arbeiten seit vielen Jahren im Gesundheitsbereich eng und erfolgreich zusammen. Ein Beispiel dafür ist unser gemeinsames klinisches Krebsregister, das wir nun ausbauen. Unser Ziel ist, die Qualität der medizinischen Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten weiter zu verbessern.“

Hintergrund

Mit dem Bundesgesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten vom 18. August 2021 wird die Zusammenführung der klinischen und epidemiologischen Krebsregister der Länder geregelt. Ziel ist, die Krebsregisterdaten der Bundesländer länderübergreifend insbesondere für überregionale Forschungsprojekte besser nutzbar zu machen – um Krankheitsprozesse besser verstehen zu können, die Versorgung von Tumorpatientinnen und Tumorpatienten zu verbessern und die Forschung in der Onkologie signifikant zu stärken.

Aufgrund dieser neuen Rechtslage wird das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (kurz: GKR, Internet: https://www.berlin.de/gkr/) zum 31. Dezember 2022 aufgelöst. Brandenburg hat den Staatsvertrag vom 24. November 1997 zum 31. Dezember 2022 gekündigt. Das GKR hat bisher die Aufgaben der epidemiologischen bevölkerungsbezogenen Registrierung von Krebserkrankungen wahrgenommen.

Brandenburg hat bereits seit 1995 ein flächendeckendes klinisches Krebsregister, dass alle Daten zur Diagnose, Therapie und Nachsorge von Tumorerkrankungen erfasst. Bis 2014 wurde es freiwillig durch die Krankenkassen finanziert. Ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der Krebsregistrierung in Deutschland war die Verabschiedung des Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes im Jahr 2013. Alle Bundesländer wurden mit diesem Gesetz und dem neu eingefügten § 65c SGB V verpflichtet, eine erweiterte klinische Krebsregistrierung zu Qualitätssicherungszwecken aufzubauen. Seit dem 1. Juli 2016 führen die Länder Berlin und Brandenburg ein gemeinsames klinisches Krebsregister (kurz: KKRBB, Internet: https://kkrbb.de). Trägerin ist die „Klinische Krebsregister für Brandenburg und Berlin gGmbH“, die als Tochtergesellschaft der Landesärztekammer Brandenburg gegründet wurde. Das KKRBB soll ab 2023 für Berlin und Brandenburg auch die epidemiologische Registrierung von Krebserkrankungen wahrnehmen.

Die klinischen Krebsregister dienen vorrangig der Qualitätssicherung in der Versorgung krebskranker Menschen. Hier werden Daten von der Diagnose über einzelne Behandlungsschritte und die Nachsorge bis hin zu Rückfällen, Überleben und Tod erfasst. Ob medizinische Leitlinien beachtet werden oder, ob Unterschiede in der Qualität der Behandlung bestehen – mit den Ergebnissen aus der klinischen Krebsregistrierung können solche Fragen überprüft werden. Eine zeitnahe Rückmeldung der Ergebnisse und deren Diskussion mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten ist ein zentrales Element der klinischen Register.

Bei epidemiologischen Krebsregistern geht es um die bevölkerungsbezogene Analyse. Hier werden Erkenntnisse über Auftreten und Häufigkeit von Krebserkrankungen, ihre Verteilung nach Alter, Geschlecht und Wohnort der Patientinnen und Patienten sowie über deren Überlebenszeit gewonnen. Die Epidemiologinnen und Epidemiologen beschreiben zeitliche Trends und analysieren regionale und internationale Unterschiede bei den einzelnen Krebsarten. Die Daten bevölkerungsbezogener Krebsregister werden für die Krebsursachenforschung, für die Beurteilung von Programmen zur Krebsfrüherkennung oder zur Versorgungsforschung nutzbar. Auch bestimmte Qualitätsparameter von Screening-Programmen lassen sich bestimmen, beispielsweise der Anteil von Tumoren, die zwischen zwei Screening-Untersuchungen diagnostiziert wurden.