Unterstützung wirkt - Staatssekretärin Töpfer besucht Tierschutzverein Fürstenwalde
Gelder aus Brandenburg-Paket und Katzenkastrationsrichtlinie helfen Tierschutz
- Erschienen am - PresemitteilungStaatssekretärin Dr. Antje Töpfer besuchte heute den Tierschutzverein Fürstenwalde und Umgebung (Oder-Spree), der ein Heim für Katzen betreibt und sich für den Katzenschutz in der Region engagiert. Gemeinsam mit den Mitgliedern besichtigte Töpfer die Tierhaltung und tauschte sich über aktuelle Herausforderungen im Tierschutz aus.
Bei ihrem Besuch sagte Staatssekretärin Dr. Antje Töpfer: „Tierschutzvereine leisten, zumeist ehrenamtlich, eine wichtige und vielfältige Arbeit. Sie sind eine zentrale Säule des Tierschutzes und erste Aufnahmestelle für Tiere in Not. Die Landesregierung hat im vergangenen Jahr 500.000 Euro und in diesem Jahr noch einmal 130.000 Euro aus dem Brandenburg-Paket als Soforthilfe für den Tierschutz zur Verfügung gestellt. Aus diesem Topf und mit der Förderung der Katzenkastration konnten wir auch den Tierschutzverein Fürstenwalde und Umgebung in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt mehr als 10.000 Euro unterstützen. Ich danke allen für ihre Arbeit und ihren Einsatz.“
Der Tierschutzverein Fürstenwalde und Umgebung e. V. ist seit 1990 aktiv, beherbergt und versorgt mit seinen 92 Mitgliedern momentan 108 Katzen. Neben der zeitweisen Unterbringung und Vermittlung von Katzen engagiert sich der Verein insbesondere bei der Katzenkastration. Allein seit 2009 wurden fast 2.000 Tiere durch den Verein kastriert. In Brandenburg gibt es nach Angaben des Landestierschutzverbandes eine hohe Zahl freilebender Katzen, das stellt ein großes Tierschutzproblem dar. Denn diese Tiere sind durch Nahrungsknappheit, Revierkämpfe und daraus folgenden Verletzungen und Krankheiten erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden ausgesetzt. Freilebende, herrenlose Hauskatzen sind nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst.
Um die Anzahl freilebender Katzen deutlich zu reduzieren und auf diese Weise ihren Leidensdruck zu mindern gibt es seit Ende 2023 für Landkreise und kreisfreie Städte die Möglichkeit Katzenschutzverordnungen zu erlassen. Die Kommunen können am besten einschätzen, in welchen konkreten Gebieten Tierleid herrscht und Regionen bestimmen, in denen die Katzenbesitzerinnen und -besitzer ihre Tiere vor Freilauf kastrieren lassen müssen, damit sie sich nicht mit freilebenden Katzen verpaaren können. Dies gilt neben der Kastration freilebender Katzen selbst als wichtigstes Instrument zur Reduzierung der freilebenden Katzenpopulation.
Hintergrund
Bereits seit dem Jahr 1992 unterstützt das Verbraucherschutzministerium Tierschutzvereine im Land Brandenburg bei der Kastration und Sterilisation freilebender Katzen. Seit August 2021 wird die Mittelvergabe mit der sogenannten Katzenkastrationsrichtlinie geregelt. Pro Jahr stehen dafür 51.100 Euro zur Verfügung. 2023 gab es eine einmalige Sonderförderung in Höhe von zusätzlich 30.000 Euro und 2024 eine einmalige Aufstockung auf insgesamt 100.000 Euro. Bewilligt werden aktuell höchstens 58 Euro für jede weibliche Katze und 20 Euro für männliche Tiere. Für weibliche Katzen ist die Förderung höher, weil der Eingriff bei ihnen aufwendiger und teurer ist. Momentan überarbeitet das Ministerium die Richtlinie und plant eine Erhöhung der Prämie pro Tier.