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Gesundheitsministerin Nonnemacher: Krankenhäuser brauchen dringend finanzielle Überbrückungshilfen vom Bund

Landtagsdebatte zur Situation der Krankenhäuser in Brandenburg

- Erschienen am 15.12.2023 - Presemitteilung 278/2023

Die Krankenhäuser benötigen dringend finanzielle Überbrückungshilfen vom Bund. Das fordert Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher angesichts der immer bedrohlicher werdenden wirtschaftlichen Lage vieler Kliniken in Deutschland. „Der Bund kommt seiner Finanzierungspflicht im Krankenhausbereich nicht nach. Die Sorge vor einer Insolvenzwelle unter Kliniken ist groß und berechtigt. Es darf nicht zu einer kalten Strukturbereinigung kommen! Der Bund muss endlich für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser sorgen“, sagte Nonnemacher heute im Landtag in einer Debatte zur Situation der Krankenhäuser in Brandenburg.

Nonnemacher sagte im Landtag: „Die Rahmenbedingungen haben sich für die Kliniken in den vergangenen Jahren immer weiter verschlechtert. Das System der Fallpauschalen hat die Krankenhäuser deutschlandweit zu stark ökonomischen Zwängen ausgesetzt. Betriebskosten steigen inflations- und tarifbedingt, gleichzeitig brechen Einnahmen weg. So müssen immer mehr Krankenhäuser ein wachsendes Defizit verzeichnen. Deshalb ist die Krankenhausreform notwendig. Damit es zu keiner Insolvenzwelle kommt, bevor die neuen Regelungen greifen können, fordern wir vom Bund ein Vorschaltgesetz für die existenzbedrohten Krankenhäuser, das die Betriebskosten bedarfsgerecht abdeckt.

Die Finanzierung von Betriebskosten der Krankenhäuser fällt in die alleinige Zuständigkeit des Bundes. Der für die Betriebskosten-Refinanzierung wichtige Landesbasisfallwert bildet die aktuellen Entwicklungen nicht ab. Solange der Bund den Landesbasisfallwert nicht erhöht, werden die Defizite und Finanzlücken der Kliniken immer größer. Die Zeit drängt. Der Landesbasisfallwert muss rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023 erhöht werden. Zudem muss gleichzeitig die regelhafte Finanzierung der vollen Tarifsteigerungen ab dem Jahr 2024 durch eine entsprechende Anpassung sichergestellt werden. Es bedarf einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Finanzierung der Betriebskosten über die Landesbasisfallwerte und über ein Vorschaltgesetz vor der Krankenhausreform. Ich sage Ihnen zu, dass ich mich auch weiterhin nach Kräften beim zuständigen Bund für eine kostendeckende Finanzierung der Betriebskosten einsetzen werde!“

Landesbasisfallwerte sind eine wichtige Grundlage der Preise von Krankenhausleistungen somatischer Krankenhäuser. Die Relativgewichte der Fallpauschalen im sogenannten DRG-System (Diagnosis Related Groups) werden mit den Landesbasisfallwerten multipliziert, um die abzurechnenden Entgelte für voll- oder teilstationäre Leistungen zu ermitteln. Jede DRG hat eine Bewertungsrelation, auch Relativgewicht genannt. Die Vergütung einer Krankenhausleistung ergibt sich als Produkt aus dem Relativgewicht (Fallschwere) und dem Basisfallwert (Preis). Seit dem Jahr 2010 gilt für alle somatischen Krankenhäuser eines Bundeslandes ein einheitlicher Landesbasisfallwert. Er dient vor allem dazu, voraussichtliche allgemeine Kostenentwicklungen im DRG-System zu berücksichtigen.

Bereits die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat mit ihrem Beschluss vom 13. Oktober 2023 vom Bund gefordert, die bislang nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 rückwirkend und die Kostensteigerungen in den Folgejahren regelhaft zu kompensieren.

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“: Die Finanzierung von Krankenhausbauinvestitionen ist eine bundesgesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Länder. Die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten entstehen, werden von den Krankenkassen finanziert.

Gesundheitsministerin Nonnemacher betonte: „Die Landesregierung ist ein verlässlicher Partner für die Krankenhäuser. Mit insgesamt rund 200 Millionen Euro Landesmitteln jährlich wird die vom Bund geforderte Quote der Investitionsmittel bezogen auf das Gesamtbudget der Häuser in Höhe von acht Prozent im Land Brandenburg in den Jahren 2022 bis 2024 erreicht. Brandenburg hat eine stabile und verlässliche Finanzierung für die Krankenhäuser und kommt seiner Verpflichtung in Bezug auf die Investitionsfinanzierung nach. Wir leisten unseren Beitrag für die Unterstützung der Krankenhäuser.“

Mit dem „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ erhalten die 54 Krankenhäuser im Land Brandenburg angesichts der krisenbedingten Preissteigerungen in diesem Jahr zusätzlich 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“. Im Jahr 2024 sollen mit dem „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ weitere 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“ kommen.

Mit der Förderrichtlinie „Green-Care-and-Hospital-Soforthilfe“ unterstützt das Land zudem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zusätzlich dabei, ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen – zum Beispiel mit einer energetischen Gebäudesanierung oder mit Energieeinsparmaßnahmen. Aus dem „Brandenburg-Paket“ stehen dafür in diesem Jahr 32,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Bereits im Herbst 2022 hatte das Land die Krankenhäuser im Rahmen des Corona-Rettungsschirms zusätzlich mit 82,45 Millionen Euro für coronabedingte investive Mehrausgaben unterstützt.