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Frauenstaatssekretärin Töpfer: „Gewalt gegen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter entgegenwirken“

17.12. Internationaler Tag zur Beendigung von Gewalt an Sexarbeiter*innen

- Erschienen am 15.12.2022 - Presemitteilung 543/2022

Weltweit erfahren Sexarbeiter*innen aufgrund ihrer Tätigkeit Stigmatisierung, Diskriminierung und Gewalt. Zum Internationalen Tag zur Beendigung von Gewalt an Sexarbeiter*innen (Samstag, 17. 12.) macht Frauenstaatssekretärin Antje Töpfer auf Missstände auch im Land Brandenburg aufmerksam und ruft zu Solidarität und Wachsamkeit auf.

Frauenstaatssekretärin Töpfer: „Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sind in Deutschland seit 2001 durch die Einführung des ersten Prostitutionsgesetzes geschützt. Menschen, die Sexarbeit ausüben, haben das Recht, ihrer Arbeit sicher und gewaltfrei nachzugehen. Leider entspricht dies nicht immer der Realität. Auch im Land Brandenburg sind Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter Gewalt ausgesetzt. Das betrifft vor allem Frauen. Geschlechtsspezifische Gewalt kann sich in Form von Stigmatisierung, institutionelle Gewalt und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung äußern. Jeglicher Art sexualisierter Gewalt müssen wir entschieden entgegentreten. Dafür sind Sensibilisierung, Entstigmatisierung aber auch die Erhebung von verlässlichen Daten von zentraler Bedeutung. Leider ist im Bereich der Gewaltfälle in der Sexarbeit von einer sehr hohen Dunkelziffer auszugehen, denn Gewalt gegen Sexarbeitende geschieht meist unbemerkt und bleibt unsichtbar.“

Die Fachberatungsstelle für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind (IN VIA e. V.), berät Sexarbeiter*innen im Land Brandenburg. Für mehr Wertschätzung für Sexarbeiter*innen hat die Fachberatungsstelle mit Mitteln des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) und der Landesgleichstellungsbeauftragten dieses Jahr eine Weihnachtsaktion für Menschen, die in Brandenburg in der Sexarbeit tätig sind durchgeführt. Das MSGIV unterstützt die Fachberatungsstelle zudem mit einer strukturellen Förderung in Höhe von 100.000 Euro im Jahr.

Zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) im Land Brandenburg hat das MSGIV unter anderem einen behördlichen Austausch mit allen relevanten Akteur*innen im Bereich der Sexarbeit und Prävention von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gegründet, um gemeinsam die Lebenssituation der Sexarbeiter*innen im Land Brandenburg zu verbessern. Sexarbeiter*innen sollen ihre Tätigkeit unter sicheren und menschenwürdigen Bedingungen ausüben können, ohne sich selbst oder andere gesundheitlich zu gefährden.