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Ombudspersonen in der Pflege: Sozialministerium veröffentlicht neue Broschüre

- Erschienen am 15.09.2022 - Presemitteilung 388/2022

Ombudspersonen in Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind Mittler zwischen Bewohnerschaft, Heimleitung und Gemeinde. Ihre wichtige Arbeit wird in einer Broschüre beschrieben, die das Sozialministerium jetzt herausgegeben hat. Der Titel lautet: „Mitten im Leben - Teilhabe und Quartiersöffnung in Einrichtungen und Wohnformen der Pflege und der Eingliederungshilfe und die Rolle von Ombudspersonen“.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Der Beitrag, den Ombudspersonen zur Teilhabe von in Einrichtungen lebenden Menschen mit Behinderungen oder mit Pflegebedarf leisten, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie begleiten bei Ausflügen unterstützen bei Konflikten, sie sind Brückenbauer im Alltag. Was für eine wichtige, erfüllende Aufgabe. Angesichts der vielen Einrichtungen und gleichgestellten Wohnformen im Land Brandenburg ist der Bedarf groß und es werden weitere Helferinnen und Helfer gesucht. Ich würde mich freuen, wenn unsere Broschüre Lust macht, auf diese sinnstiftende Arbeit.“

Ombudsfrauen und Ombudsmänner leisten einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung guter Pflege- und Betreuungsbedingungen, indem sie den jeweiligen Bewohnerschaftsrat bei der Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte unterstützen. Sie vermitteln als neutrale Personen bei Konflikten zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und Beschäftigten der Einrichtungen. Sie sorgen aber auch dafür, dass Bewohnerinnen und Bewohner am gesellschaftlichen Leben des Stadtteils oder der Gemeinde teilhaben können. Ombudspersonen organisieren beispielsweise Ausflüge und Veranstaltungen, sie knüpfen Kontakte zu Sport- und Interessenvereinen, Seniorenvertretungen, Kitas, Schulen oder Kultureinrichtungen.

Die ehrenamtlichen Vermittlerinnen und Vermittler tragen entscheidend dazu bei, den Anspruch zeitgemäßer Pflege und Eingliederungshilfe auf ein selbstbestimmtes Leben einzulösen. Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderungen wollen und sollen soweit wie möglich selbst über ihre Angelegenheiten entscheiden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben – auch, wenn sie in Einrichtungen und anderen unterstützenden Wohnformen leben.

Ombudspersonen sind zumeist Angehörige, Vertrauenspersonen und andere sozial engagierte Menschen, die von ihrer Gemeinde oder ihrer Stadt für eine Einrichtung oder eine unterstützende Wohnform benannt wurden. Grundlage ist das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz.

Die neue Broschüre kann kostenfrei bestellt werden: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/service/publikationen/detail/~14-09-2022-mitten-im-leben