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Gesundheitsministerin Nonnemacher kritisiert geplante Streichung der Neupatientenregelung

- Erschienen am 14.09.2022 - Pressemitteilung 387/2022

Der Bundestag berät am 23. September 2022 den von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf „zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz). Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Aufhebung der sogenannten „Neupatientenregelung“ vor, die im Jahr 2019 eingeführt wurde und Arztpraxen sowie Medizinischen Versorgungszentren eine Zusatzvergütung für Neupatienten gewährleistet. Dazu erklärt Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher:

Die Streichung der Neupatientenregelung halte ich für einen großen Fehler. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind eine ganz wichtige Säule in der gesundheitlichen Versorgung der Menschen. Gerade im ländlichen Raum ist es eine Herausforderung, Arzttermine und Sprechstunden für alle Patientinnen und Patienten zeitnah anzubieten. Die Neupatientenregelung hat sich hier bewährt. Viele Ärztinnen und Ärzten haben mit der Einführung ihre Sprechstundenzeiten ausgebaut. Dieses Instrument wird weiter benötigt.

Die wirtschaftlichen Belastungen sind für die Arztpraxen in den vergangenen Jahren immer größer geworden. Durch die steigenden Energie- und Verbraucherpreise wird die Lage jetzt noch bedrohlicher – das betrifft nicht nur Haus- und Facharztpraxen, sondern auch die zahnmedizinische Versorgung. Vor diesem Hintergrund wäre es fatal, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die Leistungserbringung zu erschweren. Ganz im Gegenteil: Sie benötigen wie auch der gesamte stationäre Bereich zusätzliche Unterstützung. Dazu zählt zum Beispiel ein Energiekostenausgleich. Die Bundesregierung muss die ambulante Versorgung dringend stärken.“