85 Prozent der Brandenburger Kommunen beteiligen sich am Programm „Pflege vor Ort“
Sozialministerin Nonnemacher bei Exkursion „Pflege vor Ort“ in Königs Wusterhausen
- Erschienen am - PresemitteilungMit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ unterstützt die Landesregierung den Ausbau von kommunalen Maßnahmen für Menschen mit Pflegebedarf. Über 85 Prozent der Kommunen im Land Brandenburg haben sich bereits auf den Weg gemacht, um alterns- und pflegerechte Sozialräume zu gestalten und die Pflege in der eigenen Häuslichkeit zu stärken. Sie beteiligen sich an dem Programm „Pflege vor Ort“, dem Herzstück des Brandenburger „Pakts für Pflege“. Bei einer Exkursion wurde am heutigen Dienstag in Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) gezeigt, wie das vor Ort in der Praxis gelingt und umgesetzt wird. Sozialministerin Ursula Nonnemacher nahm an der Veranstaltung der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg (FAPIQ) teil.
Bei der Exkursion wurden folgende Projekte vorgestellt: Beratung bei Orientierungslosigkeit und Lebensumfeldgestaltung Königs Wusterhausen (AWO Wildau GmbH), Quartierskümmerer Königs Wusterhausen (DRK KV Fläming-Spreewald e.V.), Soziallotse Königs Wusterhausen (VS Bürgerhilfe gGmbH), Mobilität und soziale Teilhabe Gemeinde Märkische Heide (DRK KV Fläming-Spreewald e.V.).
Sozialministerin Nonnemacher sagte in Königs Wusterhausen: „Die meisten Menschen möchten auch im Pflegefall in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus bleiben. Ich freue mich deshalb sehr, dass immer mehr Kommunen die zur Verfügung stehenden Landesmittel nutzen und vor Ort notwendige Strukturen und Angebote schaffen. Die Exkursion zeigt eindrucksvoll, dass die Maßnahmen vor Ort vielen Menschen ganz konkret helfen. Die Praxisbeispiele zeigen, mit welchem Ideenreichtum und Engagement die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen vor Ort aufgegriffen werden.
Die Pflege steht angesichts der wachsenden Anzahl Pflegebedürftiger auf der einen Seite und der rückläufigen Entwicklung des für Pflege verfügbaren Erwerbspersonenpotenzials auf der anderen Seite vor großen Herausforderungen. Wesentliche Faktoren für den Bedarf an professionellen Pflegekräften sind die Anzahl pflegebedürftiger Personen und die von ihnen gewählten Versorgungsformen. Denn diese haben höchst unterschiedliche Personalbedarfe. Die weitaus personalintensivste Form der pflegerischen Versorgung ist die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim.
Deshalb verfolgen wir in Brandenburg seit vielen Jahren eine konsequente Politik zur Unterstützung der häuslichen Pflege. Sie entspricht nicht nur dem Wunsch der pflegebedürftigen Menschen, sie ist zugleich geeignet, den Personalbedarf zu begrenzen. In Brandenburg werden gegenwärtig – und dies ist der bundesweit höchste Wert – 86,9 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen zuhause gepflegt. Und dies schlägt sich unmittelbar in der Anzahl der benötigten Pflegekräfte nieder. Wenn die aktuell 184.646 Pflegebedürftigen in Brandenburg mit der bundesdurchschnittlichen Quote der „Beschäftigten pro pflegebedürftige Person“ versorgt werden würden, wären heute bereits 5.000 Pflegekräfte zusätzlich erforderlich.“
Pro Jahr zehn Millionen Euro für „Pflege vor Ort“
Mit dem Landesprogramm „Pflege vor Ort“ werden sozialräumliche Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege gestärkt - also in kommunaler Verantwortung Angebote der Beratung, Begleitung, Entlastung und zur sozialen Teilhabe der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen geschaffen. Dabei werden die beiden kommunalen Ebenen angesprochen – die Landkreise und kreisfreien Städte, aber auch direkt die 193 Ämter und kreisfreien Städte und Gemeinden.
Die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik“ startete im April 2021 und läuft bis Ende 2024. Das Land stellt den Kommunen damit bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit ihr sollen Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg.
Eingesetzt wird das Geld unter anderem für den Auf- und Ausbau von Helferkreisen und Nachbarschaftshilfen, von Angeboten für ein gemeinsames Mittagessen, Informationen und Schulungen für pflegende Angehörige, von Projekten zur Anregung gemeinsamer Aktivitäten und Teilhabe.