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Sozialministerin Nonnemacher: Pakt für Pflege ist ein Erfolg

10. Brandenburger Pflegefachtag 2024 in Potsdam – Motto: „Zukunftsfeste Pflege“ / Reform der Pflegeversicherung angemahnt

- Erschienen am 13.11.2024 - Presemitteilung 188/2024
Ministerin Ursula Nonnemacher eröffnet den Pflegefachtag

Die Pflegeversicherung muss dringend reformiert werden. Das mahnt Sozialministerin Ursula Nonnemacher heute bei der Eröffnung des 10. Brandenburger Pflegefachtags 2024 in Potsdam an. „Seit vielen Jahren wird in Deutschland nun schon darüber gesprochen, wie wichtig eine grundlegende, nachhaltige und generationsgerechte Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung ist. Die Bundesregierung hat es aber versäumt, diese Reform wirksam anzupacken. Mit fatalen Folgen. Die finanzielle Lage der Pflegeversicherung ist mehr als angespannt, für die Menschen wird Pflege immer teurer“, kritisierte Nonnemacher.

Der Brandenburger Pflegefachtag ist die größte Fachveranstaltung zum Thema Pflege im Land Brandenburg. Der zweitägige Fachtag (13. und 14. November) bietet Informationen zu fachlichen Innovationen und Raum zur Diskussion strategischer und pflegepolitischer Entwicklungen. Das Motto in diesem Jahr lautet „Zukunftsfeste Pflege - Haltungswandel in der professionellen und nicht professionellen Pflege“. Die als Diskussionsforum zum Pakt für Pflege angelegte Veranstaltung wird in 2024 mit rund 25.000 Euro vom Land gefördert. Der Brandenburger Pflegefachtag wird veranstaltet durch die „Qualitätsgemeinschaft Pflege“; einer Initiative der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege - Spitzenverbände im Land Brandenburg.

Sozialministerin Nonnemacher sagte in ihrer Rede: „Der im Jahr 2020 gestartete Brandenburger ‚Pakt für Pflege‘ ist ein großer Erfolg. Die Menschen in unserem Land wollen – solange es irgend geht – auch mit Pflegebedürftigkeit zuhause leben. Mit dem Pakt schaffen wir dafür die notwendigen Rahmenbedingungen. Er verfolgt das Ziel, die häusliche Pflege zu stärken. Durch die Gestaltung von alterns- und pflegegerechten Sozialräumen kann zum einen der Eintritt von Pflegebedürftigkeit verzögert bzw. verringert werden. Zum anderen wird, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, noch besser als bisher Pflege in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht. Diese konsequente Politik zur Unterstützung der häuslichen Pflege zahlt sich aus: 87 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen werden zuhause gepflegt – das ist der bundesweit höchste Wert. Der Ansatz ‚Pflege vor Ort‘ hat sich in Brandenburg flächendeckend bewährt. Er muss auch ein Schwerpunkt der Strukturreform der Pflegeversicherung im Bund werden.“

100 Prozent der Landkreise und kreisfreien Städte haben Anträge gestellt, und in 87 Prozent der kreisangehörigen Gemeinden wurden seit 2021 mehr als 660 Projekte zur Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen initiiert. Eingesetzt wird das Geld unter anderem für den Auf- und Ausbau von Helferkreisen und Nachbarschaftshilfen, von Informationen und Schulungen für pflegende Angehörige, Angeboten für ein gemeinsames Mittagessen, von Projekten zur Anregung gemeinsamer Aktivitäten und Teilhabe – auch bei Pflegebedürftigkeit. Etwa 100 Personalstellen für so genannte Pflegelotsen bzw. Kümmerer wurden geschaffen. Sie stehen den Pflegebedürftigen vor Ort als niedrigschwellige Ansprechpersonen zur Verfügung.

Sozialministerin Nonnemacher: „Dieser Weg muss fortgesetzt werden. Dabei brauchen die Kommunen mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit bezüglich der Finanzierung von ‚Pflege vor Ort‘. Deshalb müssen perspektivisch regionale Pflegestrukturbudgets im Landespflegegesetz bzw. im Pflegeversicherungsgesetz des Bundes nach dem Vorbild des ‚Pakts für Pflege Brandenburg‘ verankert werden, um die ergänzenden Strukturen zur Unterstützung der häuslichen Pflege in gemeinsamer Finanzierung von Pflegekassen, Ländern und Kommunen bundesweit vorzuhalten. Im Pflegeversicherungsgesetz des Bundes müssen regionale Pflegestrukturbudgets nach dem Vorbild des Pakts für Pflege Brandenburg verankert werden, um die ergänzenden Strukturen zur Unterstützung der häuslichen Pflege in gemeinsamer Finanzierung von Pflegekassen und Länder und Kommunen bundesweit vorzuhalten. Das 2025 startende bundesweite Förderprogramm nach dem Paragraphen 123 SGB XI greift zwar unseren Vorschlag im Grundsatz auf. Aber es ist leider nur ein befristetes Modellprogramm.“

Hintergrund

Der „Pakt für Pflege“ startete Ende 2020 und hat zum Ziel, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen vor Ort zu unterstützen, Beratungsstrukturen auszubauen und die Fachkräftesicherung in der Pflege zu fördern. Im Landeshaushalt stehen dafür insgesamt jährlich rund 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Pakt für Pflege besteht aus vier Säulen: Förderprogramm für Kommunen „Pflege vor Ort“ (rund 10 Millionen Euro pro Jahr), Förderung des Ausbaus der Pflegestützpunkte (rund 2 Millionen Euro pro Jahr), Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege (rund 5 Millionen Euro pro Jahr), Maßnahmen zur Ausbildung und betrieblichen Fachkräftesicherung (circa 600.000 Euro pro Jahr).

Das Land hat Vorsorge getroffen, um den Übergang in die neue Legislaturperiode zu gestalten. Im Doppelhaushalt 2023/2024 sind für die Förderprogramme Pflege vor Ort, Pflegestützpunkte-Richtlinie und Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie bereits Verpflichtungsermächtigungen für 2025 veranschlagt worden. So wurden die Laufzeiten der Förderprogramme bis zum 30. Juni 2025 verlängert, das Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege sogar bis zum 31. Dezember 2025.