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Marianne Seibert erneut als Vorsitzende des Landesbehindertenbeirates bestätigt

Sozialministerin Nonnemacher gratuliert und dankt für die Arbeit

- Erschienen am 12.12.2019 - Pressemitteilung 181/2019
Wahl Vorstand LBB 2019: Bernd Pieda, Marianne Seibert, Susanne Meffert und Staatssekretär Michael Ranft (12.12.2019)

Marianne Seibert bleibt für weitere zwei Jahre die Vorsitzende des Landesbehindertenbeirates (LBB). Sie wurde heute im Amt bestätigt. Wiedergewählt wurden auch ihre Stellvertreterin Susanne Meffert und ihr Stellvertreter Bernd Pieda. Sozialministerin Ursula Nonnemacher gratuliert ihnen zur Wiederwahl: „Marianne Seibert, Susanne Meffert und Bernd Pieda setzen sich schon viele Jahre energisch, engagiert und erfolgreich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg ein. Ihre Arbeit trägt wesentlich dazu bei, dass Barrieren verschwinden und Menschen mit Behinderungen ihr Leben immer besser selbstbestimmt gestalten können. Der Landesbehindertenbeirat ist für die Landesregierung ein ganz wichtiger Partner, wenn es um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geht.“

Marianne Seibert ist bereits seit 2003 Vorsitzende des LBB. Sie ist Mitbegründerin des Landesverbandes Brandenburg der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft und seit 1992 dessen Vorstandsvorsitzende. Susanne Meffert, seit 2009 stellvertretende Vorsitzende des LBB, ist Geschäftsführerin der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung – Landesverband Brandenburg e.V., Bernd Pieda, seit 2007 stellvertretender Vorsitzender des LBB, ist Vorstandsvorsitzender des Landesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Berlin-Brandenburg e.V. und zum anderen im Vorstand des Vereins Spastikerhilfe Berlin.

Der Landesbehindertenbeirat übt seine ehrenamtliche Tätigkeit auf Grundlage des Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz aus. Er unterstützt die Landesregierung bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen, und soll von der Landesregierung vor dem Einbringen von Gesetzentwürfen und dem Erlass von Rechtsverordnungen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, angehört werden. In den Beirat werden Vertreterinnen und Vertreter der landesweit tätigen Behindertenverbände, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindesbundes, der Bundesagentur für Arbeit, der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften, des Behindertensportverbandes sowie des Integrationsamtes berufen.

In Brandenburg leben rund 473.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen.