Netzwerktreffen brandenburgischer Frauenhäuser in Potsdam
- Erschienen am - PresemitteilungIm Rahmen des jährlichen Netzwerktreffens brandenburgischer Frauenhäuser haben sich am heutigen Donnerstag (12. Oktober) Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern, Frauennotwohnungen und Frauenberatungsstellen in Brandenburg im Potsdamer Frauenministerium zu einem Austausch mit Ministerin Ursula Nonnemacher getroffen. Im Fokus des Gesprächs standen neben Fragen der Finanzierung der Einrichtungen vor allen die Themen Migrationssozialarbeit und die Möglichkeiten niedrigschwelliger psychosozialer Angebote für Frauen mit Flucht- und Migrationshintergrund.
Frauenministerin Ursula Nonnemacher: „Die Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und Kinder ist für unser Ministerium oberste Maxime, als Verpflichtung im Rahmen der Istanbul-Konvention ist sie ein Leuchtturmprojekt der Landesregierung. Die engagierte Arbeit der Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser im Land ist dafür unverzichtbar. Frauenhäuser bieten von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz, Beratung und Hilfe. Betroffene bekommen damit zugleich Kraft und neuen Lebensmut. Durch niedrigschwellige Angebote leisten die Einrichtungen einen bedeutenden Beitrag zum sozialen Ausgleich in Brandenburg. Ich bin überaus glücklich darüber, dass wir mit dem aktuellen Doppelhaushalt als Land mehr Geld für die Frauenschutzeinrichtungen zur Verfügung stellen können. Ich appelliere daher eindringlich an alle Landkreise und kreisfreien Städte, von diesen Mitteln Gebrauch zu machen und Förderanträge zu stellen!“
Frauenhäuser sind Schutzräume zur Gewährung von Unterkunft und Hilfe bei häuslicher Gewalt. Das Land unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben im Rahmen der Daseinsfürsorge nach § 2 Kommunalverfassung. Die Mittel zur Finanzierung der Frauenhäuser wurden in diesem Jahr deutlich aufgestockt: Die Fördersumme stieg mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 von rund zwei Millionen auf knapp drei Millionen Euro pro Jahr. Die aktuelle Richtlinie ermöglicht die Förderung von anteiligen Personal- und Sachkosten. Um eine Landesförderung zu erhalten, muss grundsätzlich ein kommunaler Eigenanteil von 40 Prozent geleistet werden.
Neu ist: Künftig können pro Landkreis und kreisfreier Stadt jährlich weitere 17.000 Euro als Pauschalbetrag sowie 2.400 Euro pro vorgehaltenem Familienzimmer bzw. Raum je Einrichtung bewilligt werden. Diese Mittel werden aber nur dann gewährt, wenn die jeweilige Einrichtung keine Nutzungsentgelte von den Bewohnerinnen erhebt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Nutzung der Frauenhäuser allen von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern zu ermöglichen – unabhängig von ihrer finanziellen Situation.
Bislang haben elf Landkreise und kreisfreie Städte Änderungsanträge gestellt, die auch bewilligt wurden: Cottbus, Potsdam, Oder-Spree, Elbe-Elster, Prignitz, Barnim, Ostprignitz-Ruppin, Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz, Potsdam-Mittelmark und Havelland.
Der 1995 gegründete Verein „Netzwerk brandenburgischer Frauenhäuser“ ist ein Zusammenschluss von Frauenhäusern, Frauennotwohnungen und Frauenberatungsstellen in Brandenburg. Etwa die Hälfte der momentan 24 Einrichtungen befindet sich in autonomer Trägerschaft, ein Frauenhaus wird vom zuständigen Landkreis betrieben. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 464 Frauen, die Hälfte davon mit Migrationshintergrund, und 585 Kinder aufgenommen.
Die jährlichen Netzwerktreffen brandenburgischer Frauenhäuser im Frauenministerium haben in Brandenburg bereits eine lange Tradition. In diesem Jahr nahmen 20 Frauenhaus-Mitarbeiterinnen aus 13 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten daran teil.
Eine Übersicht zu allen landesweiten Angeboten für Beratung und Akutunterbringung bei häuslicher Gewalt durch die Brandenburger Frauenschutzeinrichtungen finden Sie hier: https://nbfev.de