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Badesaison startet offiziell am 15. Mai

251 Badegewässer ausgewiesen – Wasserqualität erneut hervorragend

- Erschienen am 12.05.2024 - Presemitteilung 081/2024
Scharmützelsee, Seenland Oder-Spree Foto: TMB-Fotoarchiv/Steffen Lehmann

Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung startet am Mittwoch (15. Mai) offiziell die diesjährige Badesaison im Land Brandenburg. Für 2024 wurden 251 Badegewässer ausgewiesen, die zuvor von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte bestimmt worden sind. Davon sind 230 (92 Prozent) mit einer „ausgezeichneten“ Badegewässerqualität eingestuft worden. Weitere 14 Badestellen erhielten das Prädikat „gut“ und zwei das Prädikat „ausreichend“. Alle Badestellen und aktuellen Informationen zur Wasserqualität sowie zur Ausstattung und Erreichbarkeit sind auf dem Portal www.badestellen.brandenburg.de veröffentlicht. Die Badestellenkarte wird regelmäßig aktualisiert.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer erklärt: „Brandenburg ist ein attraktives Seenland mit vielen Badeseen in mitten der schönen Natur und hervorragender Wasserqualität. Ungetrübter Badespaß ist ein echtes Aushängeschild für unsere Region. Für ein gesundes und sicheres Baden werden alle ausgewiesenen Badegewässer von den Gesundheitsämtern unter anderem durch regelmäßige Entnahmen von Wasserproben mindestens einmal pro Monat überwacht. Alle Badegäste sind aufgerufen, auf die Badesicherheit zu achten und Müll nicht liegen zu lassen. Dann wird auch diese Badesaison für alle ein Vergnügen.“

Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ist die „Badesaison“ der Zeitraum, in dem mit einer großen Zahl von Badenden gerechnet werden kann. Dies ist in der Regel der Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September eines Jahres.

Innerhalb der Badesaison überwachen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Badestellen insbesondere unter hygienischen Aspekten und führen Besichtigungen und Probennahmen durch. Sie sind auch die Ansprechpartner für Auskünfte über die aktuelle Wasserqualität und den Badestellenbereich, insbesondere in hygienischer Sicht

An den ausgewiesenen Badestellen werden neben aktuellen Hinweisen zur Überwachung der Badestelle auch ein „Steckbrief“ mit Angaben zur Badestelle, zur naturräumlichen Einordnung und das Symbol der Einstufung veröffentlicht.

Das Baden und Schwimmen in freien Gewässern ist im Land Brandenburg grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es wird von der zuständigen Behörde an dieser Stelle ein Badeverbot aufgrund der Wasserqualität ausgesprochen. Insofern obliegt es den kommunalen Behörden vor Ort zu entscheiden, inwiefern an bestimmten Stellen nicht gebadet werden darf.

Fünf Badegewässer sind derzeit nicht eingestuft, da drei noch den Status „neu“ haben und bei zweien aufgrund von umfangreichen Sanierungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen noch keine ausreichenden Datensätze für eine Bewertung nach Brandenburgischer Badegewässerverordnung vorliegen. Eine Bewertung der Wasserqualität für diese Badestellen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Bekanntmachung der Badegewässer für 2024 wurde mit dem Amtsblatt für Brandenburg (Nummer 18 vom 8. Mai) veröffentlicht: https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2018_24.pdf