Hauptmenü

Bundesrat: Starkes Signal gegen Tierleid bei Transporten

- Erschienen am 12.02.2021 - Presemitteilung 093/2021

Angesichts des immensen Tierleids, das für Tiertransporte in Drittländer leider nach wie vor nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Bundesrat heute ein wichtiges Signal zur Verbesserung des Tierschutzes ausgesandt. „Es freut mich sehr, dass der Bundesrat heute diesen Entschluss gefasst hat. Wir brauchen diese Maßnahmen, damit Schmerz und Leid für die Tiere auf den Transporten künftig abgewendet werden können. Tierschutz nach europäischem Standard sollte in Zukunft auf der ganzen Strecke sichergestellt sein“, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.

Brandenburg hat gemeinsam mit Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrats Änderungsanträge zur Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens eingereicht, um eine Zertifizierung der Transport-Routen auf europäischer Ebene zu erreichen, außerdem Tiere nur bei Außentemperaturen im Bereich von 5-25 Grad Celsius zu transportieren, Tiertransporte auf acht Stunden zu begrenzen und den Bußgeldkatalog in der Tiertransportverordnung zu ergänzen und den Tierschutz damit weiter zu stärken.

Diese Forderungen greift der heutige Beschluss des Bundesrats auf. Die Bundesregierung wird gebeten, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass bei der Änderung der Verordnung 1/2005/EG die für Transportgenehmigungen zuständigen Behörden in die Lage versetzt werden, nach den genannten Kriterien Transporte aus Tierschutzgründen nicht zu genehmigen.

So soll künftig die Transportdauer beschränkt werden, da davon auszugehen ist, dass sich lange Beförderungen – also solche, die acht Stunden überschreiten – nachteilig auswirken und zu Tierleid führen. Veterinärmedizinisch ist zusätzlich insbesondere bei Temperaturen von über 25 Grad Celsius von erheblichem Hitzestress und damit verbunden Leiden für die Tiere auszugehen. Kalte Temperaturen sind zwar besser verträglich, können aber zum Einfrieren der Wasserleitungen führen und die Wasserversorgung der Tiere gefährden.

Die Brandenburger Landesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart dazu beizutragen, das Tierleid auf langen Transportwegen in Drittstaaten einzudämmen. Tiertransporte können jedoch nicht einfach verboten werden. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Abfertigung, wenn die Anforderungen an einen Transport erfüllt sind.

Auf Grundlage verschärfter Vorgaben durch den Brandenburger Erlass vom August vergangenen Jahres wurden mehrere Tiertransporte nach Russland abgelehnt. Aufgrund von gerichtlichen Eilbeschlüssen waren die Veterinäre jedoch gezwungen, die Fahrtenbücher abzustempeln und die Exporte stattfinden zu lassen. Aufgrund der Gerichtsbeschlüsse hat das Verbraucherschutzministerium seinen Erlass vom 07. August 2020 rechtsgutachterlich prüfen lassen. Das Ergebnis liegt nunmehr vor und der Erlass wird derzeit entsprechend angepasst. Eine Veröffentlichung ist noch im Februar 2021 geplant.

Auch das Fachteam Tiertransporte im Verbraucherschutzministerium hat sich mit den Genehmigungen auseinandergesetzt, Temperaturvorhersagen, Plausibilität der Fahrzeiten und Dokumente mehrerer Landkreise im Detail geprüft. Ein „Kontrollteam Tiertransporte“ wird das Verbraucherschutzministerium zeitnah hierin unterstützen.

Die EU hat einen Untersuchungsausschuss zum Thema Tiertransporte eingesetzt, mit den deutschsprachigen Mitgliedern hatte die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) bereits Kontakt. Grundsätzlich sollen die Transporteure verstärkt in die Pflicht genommen werden, den Tierschutz nach europäischen Standard auf der ganzen Strecke zu gewährleisten.