Bildungs- und Teilhabepaket: Mehr Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf kostenloses Mittagessen
Vernetzungsstelle stellt Infoblatt in mehreren Sprachen zur Verfügung
- Erschienen am - PresemitteilungJugendministerin Britta Ernst: „Kinder und Jugendliche brauchen ein regelmäßiges und gesundes Mittagessen in Kitas, Schulen und Horten. Das fördern wir zum Beispiel auch über das Landesprogramm ,Gute gesunde Schule‘. Die finanziellen Spielräume von Familien dürfen kein Hindernis für eine reichhaltige Verpflegung sein. Deshalb ist es wichtig, sie über die Fördermöglichkeiten für ein kostenloses Mittagessen in den Betreuungseinrichtungen zu informieren.“
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Ein warmes Mittagessen sollte fester Bestandteil im Tagesablauf von allen Kindern und Jugendlichen sein, denn es fördert Gesundheit, Gemeinschaft und Leistungsfähigkeit. Das darf weder am Geldbeutel der Familie noch an Sprachbarrieren scheitern. Ich danke der Vernetzungsstelle für ihr Engagement und die erweiterten Informationen zum kostenlosen Mittagessen in Kitas und Schulen.“
Dr. Maren Daenzer-Wiedmer, Leiterin der Vernetzungsstelle: „Uns ist es ein zentrales Anliegen, dass alle Kinder und Jugendlichen täglich ein ausgewogenes Mittagessen in der Kita, im Hort oder in der Schule einnehmen können. Die seit dem letzten Frühjahr stark gestiegenen Essenspreise sind für viele Eltern eine große Herausforderung. Immer öfter hören wir, dass Kinder deshalb vom Schulessen abgemeldet werden. Durch das neue Wohngeldgesetz wird auch der Kreis der Leistungsberechtigten für kostenfreies Kita- und Schulessen wachsen. Über diese bestehenden Anspruchsmöglichkeiten wollen wir gerne informieren.“
Mit dem Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes seit 1. Januar 2023 sind rund 1,4 Millionen zusätzliche Haushalte in Deutschland wohngeldberechtigt. Familien mit Kita- und Schulkindern, die Wohngeld erhalten, stehen damit auch Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu. Darin enthalten ist u.a. das kostenfreie gemeinschaftliche Mittagessen in Kita, Hort oder Schule.
Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung hatte bereits im vergangenen Jahr wichtige Informationen zur Anspruchsberechtigung für kostenfreies Mittagessen auf ihrer Homepage zur Verfügung gestellt und Akteure in Kitas, Horten und Schulen gebeten, diese Informationen und Hinweise an die Familien weiterzugeben und somit die Inanspruchnahme des Bildungspakets zu befördern. Hintergrund waren Ergebnisse einer Befragung aus dem Jahr 2021 in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs zur Umsetzung von kostenlosem Schulessen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Diese zeigten, dass die Teilhabequoten für kostenfreies Schul-Mittagessen in den Brandenburger Landkreisen und Städten sehr unterschiedlich sind und bisher nicht alle anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen erreicht werden.
Hintergrund
Die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Brandenburg informiert und berät Träger von Kitas und Schulen, Kita- und Schulleitungen, Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern und Küchenfachkräfte/Caterer im Land Brandenburg hinsichtlich qualitativ hochwertiger Gemeinschaftsverpflegung für Kinder und Jugendliche. Sie wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) und vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) finanziert und unterstützt. Träger der Vernetzungsstelle ist die Projektagentur gGmbH. Seit September 2020 befindet sich die Vernetzungsstelle Seniorenernährung gemeinsam mit der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung unter dem gemeinsamen Dach der Vernetzungsstelle Brandenburg.
Kontakt Vernetzungsstelle:
Dr. Maren Daenzer-Wiedmer, Katja Saupe
E-Mail: info@vernetzungsstelle-brandenburg.de
Tel.: 0331-620 34 32
Infoblatt zum kostenfreien Mittagessen:
Arabisch, Englisch, Persisch, Russisch, Ukrainisch, Deutsch
Weitere Informationen: