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Sozialministerin Nonnemacher dankt allen Pflegekräften und pflegende Angehörigen

Internationaler Tag der Pflegenden am 12. Mai – 11. Fest der Pflege und 3. Potsdamer Pflegepreis am 13. Mai

- Erschienen am 11.05.2023 - Pressemitteilung 128/2023

Zum Internationalen Tag der Pflege (12. Mai) dankt Sozialministerin Ursula Nonnemacher allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die sich um Pflegebedürftige kümmern: „Professionelle Pflegekräfte setzen sich tagtäglich mit größter Fürsorge und Kompetenz in Krankenhäusern, bei Pflegediensten und in Pflegeeinrichtungen für Menschen ein, die auf Hilfe angewiesen sind. Dank und Anerkennung verdienen genauso die vielen pflegenden Angehörigen. Um sie zu unterstützen, bauen wir mit unserem Pakt für Pflege die Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in Brandenburg weiter aus.“

Am Samstag (13. Mai) nimmt Sozialministerin Nonnemacher als Schirmherrin am 11. Fest der Pflege in Potsdam im „Treffpunkt Freizeit“ teil. Dort wird sie den 3. Potsdamer Pflegepreis mit verleihen. Geehrt wird jeweils eine Person bzw. ein Team in den drei Kategorien: Angehörigenpflege, Ehrenamtliches Engagement und Professionelle Pflege. Veranstalter ist das Netzwerk „Älter werden in Potsdam“ in Kooperation mit der Landeshauptstadt Potsdam.

Sozialministerin Nonnemacher: „Angehörige pflegebedürftiger Menschen, ehrenamtliche Pflegende und die landesweit rund 42.000 professionell Beschäftigten in der Pflege sind die tragenden Säulen der pflegerischen Versorgung. Sie leisten täglich eine wertvolle Arbeit. Es ist sehr wichtig, dass ihr Engagement gesehen und wertgeschätzt wird. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und die Gewährleistung einer guten pflegerischen Versorgung gehört angesichts der demographischen Entwicklung zu den größten sozialpolitischen Herausforderungen.“

Nach der aktuellen Pflegestatistik sind in Brandenburg rund 185.000 Menschen pflegebedürftig. Die Anzahl der Pflegebedürftigen ist allein in den letzten zwei Jahren um mehr als 30.000 angestiegen. Rund 85 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden in Brandenburg in der eigenen Häuslichkeit gepflegt. In keinem anderen Bundesland ist dieser Anteil so groß.

Sozialministerin Nonnemacher: „Die häusliche Pflege ist damit das Fundament der Pflege in Brandenburg. Mehrkosten durch höhere Löhne und Inflation belasten Betroffene aber sehr. Weil die Leistungen der Pflegeversicherung nicht entsprechend angehoben wurden, führt das in der häuslichen Pflege leider immer öfter dazu, dass Pflegebedürftige auf einzelne ambulante Pflegedienstleistungen wie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege verzichten oder weniger häufig die Tagespflege besuchen, obwohl sie die Angebote eigentlich brauchen. Diese Entwicklung ist fatal. Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben. Deshalb muss die Pflege in der Häuslichkeit gestärkt werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen konsequent entsprechend der Preisentwicklung angehoben werden. Die jetzige Pflegereform berücksichtigt dieses Problem aber leider noch nicht im ausreichenden Maße. Hier muss mehr erreicht werden. Gute Pflege darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein.“

Der „Pakt für Pflege“ startete Ende 2020 und hat zum Ziel, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen vor Ort zu unterstützen, Beratungsstrukturen auszubauen und die Fachkräftesicherung in der Pflege zu fördern. Im Landeshaushalt stehen dafür insgesamt jährlich rund 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Eine der vier Säulen des „Pakts für Pflege“ ist das Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege. Damit werden neue Plätze in der Kurzzeit- und Tagespflege geschaffen und somit die häusliche Pflegesituation stabilisiert.

Sozialministerin Nonnemacher: „Häusliche Pflege braucht verlässliche, wohnortnahe und bezahlbare Angebote der Kurzzeit- und Tagespflege. In Brandenburg wird Kurzzeitpflege mangels ausreichenden Angebots derzeit nur etwa halb so viel in Anspruch genommen wie im Bundesdurchschnitt. Doch gerade diese Versorgungsform kann einen wichtigen Beitrag gegen die zunehmende Fachkräfteproblematik leisten, nämlich dann, wenn sie plötzliche Pflegebedarfe und Krisensituationen auffängt und gut auf die Pflege zu Hause vorbereitet.“

Tagespflege entlastet pflegende Angehörige stundenweise am Tag und ermöglicht, auch bei Übernahme einer Pflegeverantwortung erwerbstätig sein zu können. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass diese Angebotsform nicht nur in für Träger wirtschaftlich besonders attraktiven Ballungsräumen entsteht, sondern eine wohnortnahe Versorgung auch in kleineren Gemeinden und Städten erfolgen kann. Kurzzeitpflege trägt dazu bei, plötzliche Bedarfe etwa nach einem Krankenhausaufenthalt und in Krisensituationen abzufangen und in dieser Zeit zugleich die erforderlichen Bedingungen für eine (weitere) häusliche Pflege zu schaffen bzw. zu unterstützen.

Hintergrund

Der Internationale Tag der Pflege wird auch in Deutschland seit 1967 alljährlich am 12. Mai begangen. Er geht zurück auf den Geburtstag der britischen Krankenschwester, Florence Nightingale, die noch heute als Pionierin der modernen westlichen Krankenpflege gilt. 1860 gründete sie die erste Schwesternschule Englands, an der die professionelle Ausbildung von Pflegekräften ermöglicht wurde. Der Aktionstag soll die Arbeit der Menschen würdigen, die Kranken und Alten helfen.

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Ident-Nr
128/2023
Datum
11.05.2023