Unterstützung für sektorübergreifende Ansätze
9. Sitzung des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90 a SGB V
- Erschienen am - Presemitteilung„Das gemeinsame Landesgremium hat mit seiner Arbeit auch in diesem Jahr gezielt Regionen des Landes Brandenburg bei der Entwicklung sektorenübergreifender Ansätze unterstützt. Der Aufbau und die Entwicklung einer Modellregion Gesundheit und Pflege Lausitz mit dem Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC) hat dabei einen besonderen Stellenwert eingenommen“, so Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher anlässlich der heutigen Sitzung des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V in Potsdam, auf der über die Arbeit des letzten Jahres informiert und ein Ausblick auf die Schwerpunkte für das Jahr 2023 gegeben wurde.
Das Empfehlungsgremium erarbeitet Strategien zum Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsmodelle, die besonders den ländlichen Raum betreffen. Mitglieder sind neben dem Gesundheitsministerium unter anderen die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die kommunalen Spitzenverbände in Brandenburg.
Ministerin Nonnemacher: „Neben dem Fokus Lausitz geht es darum, landesweit und langfristig eine flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung in allen Region des Landes sicherzustellen. Mit dem 4. Krankenhausplan hat das Land Brandenburg die Voraussetzungen für sektorenübergreifende und innovative Ansätze geschaffen. Was wir nun brauchen, sind bundesgesetzliche Rahmenbedingungen, die es möglich machen, medizinische Leistungen unabhängig von Sektoren zu planen, zu erbringen und zu vergüten, um eine engere Verzahnung aller Sektoren zu ermöglichen, ergänzt durch digitale und telemedizinische Anwendungen. Ich danke den Mitgliedern des Gremiums für die konstruktive Zusammenarbeit. Nur gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren können man die Herausforderungen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung meistern.“
Hintergrund
Bundesweit können die Länder nach § 90a SGB V Gremien bilden, um sektorenübergreifende Versorgungsfragen zu beraten und entsprechende Empfehlungen zu geben. In Brandenburg gibt es dieses 90a-Gremium seit dem Jahr 2014.
Ständige Mitglieder des gemeinsamen Landesgremiums in Brandenburg sind das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft und die kommunalen Spitzenverbände. Darüber hinaus haben die in Brandenburg für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen, die Landesärztekammer Brandenburg, die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer und die auf Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der Pflegeberufe maßgebliche Dachorganisation ein Mitberatungsrecht.
Ziel des gemeinsamen Landesgremiums ist es, aktuelle Herausforderungen und regionale Versorgungsbedürfnisse im Gesundheitsbereich in den Fokus zu nehmen und dafür passende Lösungen auf den Weg zu bringen. Das gemeinsame Landesgremium kann weder die Krankenhausplanung noch die ambulante Bedarfsplanung ersetzen, aber es will:
- eine qualifizierte sektorenübergreifende Gesamtschau ermöglichen,
- regionale Fragen in den Fokus nehmen und dafür im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten passende Lösungen auf den Weg bringen,
- den Austausch über gute Modelle weiterentwickeln,
- Umsetzungshemmnisse identifizieren und Vorschläge zur möglichen Überwindung machen,
damit das gemeinsame Landesgremium auf die besonderen Herausforderungen im Land Brandenburg abgestimmten Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der flächendeckenden medizinischen Versorgung entwickeln kann, unter Berücksichtigung der regionalen Versorgungsbedürfnisse, raumplanerischer Aspekte und Perspektiven der demografischen Entwicklung.
Ein Überblick über die Arbeit ist unter folgendem Link zu finden: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/gesundheit/gesundheitliche-versorgung/gremium-nach-90a/