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Bad Liebenwerda bleibt Kurort

Gesundheitsministerin Nonnemacher überreichte Bescheid zur Re-Zertifizierung und informierte sich über Therapieangebote

- Erschienen am 08.11.2024 - Presemitteilung 185/2024
Gruppenfoto vor der Kurklinik Bad Liebenwerda

Bad Liebenwerda bleibt ein staatlich anerkannter Kurort. Die Gemeinde im Landkreis Elbe-Elster hat ihren Status als „Ort mit Peloid-Kurbetrieb“, den sie bereits seit 2003 trägt, erfolgreich verteidigt. Den Bescheid zur nach dem Brandenburgischen Kurortegesetz notwendigen Re-Zertifizierung des Kurort-Prädikats überreichte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher am heutigen Freitag an Bad Liebenwerdas Verbandsgemeindebürgermeisterin Claudia Sieber und den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde, Johannes Berger. Anschließend informierte sich die Ministerin bei einem Besuch der MEDIAN Fontana-Klinik über Therapiemöglichkeiten und Behandlungskonzepte zur individuellen und ganzheitlichen Behandlung rheumatischer und orthopädischer Erkrankungen.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Bad Liebenwerda ist aus Brandenburgs reicher Kurlandschaft nicht wegzudenken. Die Tradition des Ortes als Kurgemeinde reicht mehr als 120 Jahre zurück. Das spiegelt sich nicht nur überall im Stadtbild wider – als Beispiele seien hier nur der Kurpark und der Kneipp-Brunnen genannt –, sondern auch im Bewusstsein der Menschen vor Ort. Ich freue mich daher sehr, Bad Liebenwerda heute erneut das Prädikat als Kurort verleihen zu können.“

Johannes Berger, ehrenamtlicher Bürgermeister Bad Liebenwerda: „Wir sind sehr stolz, erneut den Kurstadtstatus erhalten zu haben. Dies spiegelt die positive Entwicklung und die Anstrengungen in der Kurstadt Bad Liebenwerda wider. Im Januar 2025 feiern wir 100 Jahre Kurstadtstatus und 120 Jahre Mooranwendungen und zählen damit zu den ältesten Kurorten Brandenburgs.“

Claudia Sieber, Verbandsgemeindebürgermeisterin: „Ich freue mich sehr, dass die Stadt Bad Liebenwerda ihren Kurstadtstatus wieder verteidigen konnte. Für mich persönlich und die gesamte Kurstadtregion der Verbandsgemeinde Liebenwerda ist das ein sehr positives Signal in Richtung touristische Weiterentwicklung und Wertschätzung.“

Die Artbezeichnung als Ort mit Peloid-Kurbetrieb setzt die Verfügbarkeit eines natürlichen Heilmittels des Bodens, das wissenschaftlich anerkannt und durch Erfahrung bewährt ist, voraus. Es wird im sächsischen Raum gewonnen, und die MEDIAN Fontana-Klinik ist zur Abgabe des natürlichen Heilmittels Moor zur Behandlung unterschiedlicher Krankheitsbilder, beispielsweise Osteoporose, Rheuma, Nervenentzündungen oder Arthrose, eingebunden.

Die Fontana-Klinik als anerkannte Rehabilitationseinrichtung der Fachrichtungen Orthopädie und Rheumatologie bildet gemeinsam mit dem Epikur-Zentrum für Gesundheit – eine in Deutschland bislang einzigartige medizinische Einrichtung für ganzheitliche Behandlungen von Krankheiten und Störungen des Bewegungsapparates – einen wesentlichen Schwerpunkt im Angebot der Kurstadt. Eine weitere Reha-Einrichtung legt den Fokus auf psychotherapeutische Behandlungen. Mit diesen Kliniken verfügt die Gemeinde über leistungsfähige Einrichtungen für die Durchführung von Kuren gemäß § 2 Abs. 2 Brandenburgisches Kurortgesetz.

Weitere gesundheitliche und touristische Angebote sind unter anderem die Lausitztherme Wonnemar, eine Salzgrotte und das Haus „Leben“ als Anlaufpunkt und Beratungsstätte für onkologische Patientinnen und Patienten.

Hintergrund

In Brandenburg gibt es acht staatlich anerkannte Kurorte: das Thermalsoleheilbad Bad Belzig, das Moorheilbad Bad Freienwalde, Bad Liebenwerda – Ort mit Peloid-Kurbetrieb, das Thermalsole- und Moorheilbad Bad Saarow, das Thermalsole- und Moorheilbad Bad Wilsnack, Brandenburgs einziger Kneipp-Kurort Buckow, Burg im Spreewald – ein Ort mit Heilquellenkurbetrieb, sowie das Thermalsoleheilbad Templin. Die Interessen werden von dem „Gesundheits- und Kurorteverband Brandenburg“ vertreten (www.kurorte-land-brandenburg.de).

Gemeinden stellen den Antrag auf staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort. Über die staatliche Anerkennung als Kurort oder Heilbad entscheidet das Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium.

Gemäß der 2019 erfolgten Novellierung des Brandenburgischen Kurortegesetzes mussten alle Kurorte, die vor dem 1. Mai 2019 ihre staatliche Anerkennung erhielten, bis zum 1. Mai 2024 die Voraussetzungen für die geführte Artbezeichnung nachweisen.