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„Vergewaltigt – was nun?“ – Fünfte Brandenburger Klinik bietet vertrauliche Spurensicherung

- Erschienen am 08.06.2021 - Pressemitteilung 321/2021
Vergewaltigt - Was nun? Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung

„Ich brauche dringend ein Gespräch mit einer Gynäkologin/einem Urologen“ – mit diesem Schlüsselsatz bei der Aufnahme gibt es sofort und vertraulich zusätzliche Hilfe an nunmehr fünf Kliniken in Brandenburg. Das Programm „Vergewaltigt – was nun? Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung“ unterstützt Opfer sexueller Gewalt und sichert Spuren, ohne dass die Tat umgehend angezeigt werden müsste. Gesundheits- und Frauenministerin Ursula Nonnemacher: „Es geht zunächst ausschließlich um das Opfer und medizinische und psychologische Sofort-Hilfe. Die Strafverfolgung ist der zweite Schritt. Ich bin froh, dass wir mit der fünften Klinik im Land eine weitere Anlaufstelle haben.“

Mit der Soforthilfe haben Opfer sexueller Gewalt – unabhängig von einer Anzeige – die Möglichkeit, neben der medizinischen Versorgung vertraulich von einer Ärztin oder einem Arzt Tatspuren sofort sichern zu lassen. Wenn das Opfer sich erst später für eine Anzeige entscheidet, kann die Polizei auf das Beweismaterial zurückgreifen. Die vertrauliche Spurensicherung wird in fünf Brandenburger Kliniken angeboten: im Klinikum Frankfurt (Oder), in den Ruppiner Kliniken Neuruppin, im Carl-Thiem-Klinikum Cottbus, im Ernst von Bergmann Klinikum Potsdam und nun auch im Klinikum Brandenburg an der Havel.

Nonnemacher: „Jedes Opfer sexueller Gewalt braucht medizinische Hilfe. Auch wenn keine Spurensicherung gewünscht ist, sollte immer eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden. Neben den physischen Verletzungen stehen Opfer einer Vergewaltigung unter enormem psychischen Druck. Oft kommen die Tatpersonen aus dem engsten Umfeld und die Angst vor einer Anzeige ist groß. In diesen Fällen ist die vertrauliche Spurensicherung eine Hilfe, um zunächst Zeit zu gewinnen und behutsam Schritt für Schritt vorzugehen. Beweismaterial, das sonst verloren ginge, wird gerichtsverwertbar und absolut vertraulich gesichert. Die Polizei erfährt davon erst, wenn sich das Opfer dazu entscheidet, Anzeige zu erstatten.“

Gabriele Wolter, Geschäftsführerin Klinikum Brandenburg: „Viele Betroffene sind unmittelbar nach der Tat nicht in der Lage, eine Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige zu treffen. Neben der medizinischen Soforthilfe haben sie nun auch am Klinikum Brandenburg die Möglichkeit, vertraulich die Spuren sichern zu lassen und bei der Entscheidung die Tat zur Anzeige zu bringen auf Beweismaterial zurückgreifen zu können.“

Das Programm „Vergewaltigt – was nun? Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung“ gibt es seit 2014 im Land Brandenburg. Es richtet sich an erwachsene Personen. Wenn ein Opfer in eine der fünf Kliniken kommt, kann es unter anderem mit dem Satz „Ich brauche dringend ein Gespräch mit einer Gynäkologin/einem Urologen“ diskret darauf aufmerksam machen, dass eine sexuelle Gewalttat bzw. eine Vergewaltigung stattgefunden hat. In diesem Fall wird es unverzüglich zu der entsprechenden Station weitergeleitet. Dort wird in ruhiger Atmosphäre das weitere Vorgehen mit der Ärztin oder dem Arzt beraten. Auf Wunsch wird auch der Kontakt zu Opferunterstützungseinrichtungen vermittelt, die Betroffene nachsorgend beraten.

Informationen zur medizinischen Soforthilfe und vertraulichen Spurensicherung gibt es in den Kliniken in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin, Potsdam, Brandenburg an der Havel, bei allen Opferberatungsstellen des Opferhilfe Land Brandenburg: www.opferhilfe-brandenburg.de und auf der Internetseite: www.hilfe-nach-vergewaltigung-brandenburg.de